Einrichtungen, Kindertagesstätten und Kirchengemeinden
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Die MV im kirchlichen Dienst entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst bzw. dem Betriebsrat in den Betrieben. Die MV wird durch alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises gewählt und sieht ihre Hauptverantwortung in der Interessenvertretung der Mitarbeiterschaft und trägt auch Mitverantwortung für ein positives Arbeitsklima innerhalb der einzelnen Dienststellen.
Wir wollen Sie ermuntern mit uns Kontakt aufzunehmen - einfach so - und nicht erst dann, wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrem Arbeitsfeld haben.Wir bemühen uns Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Die Grundlage unserer Arbeit ist das Gesetz zur Mitarbeitervertretung (MVG)
Das aktuelle Faltblatt der Mitarbeitervertretung
können Sie hier herunterladen
Alle Informationen finden Sie auf unserer
Internetseite www.emmvau.de