Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg

Seiten durchsuchen:

Google-Suche:

Mit Benutzung der Google™ Suche öffnet sich ein neues Fenster:

Suche nach PLZ
oder Ort:

Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Schleswig-Flensburg

URI: http://www.kirchenkreis-schleswig-flensburg.de

Pröpstinnen & Propst

Pröpstinnen und Pröpste sind für die geistliche Leitung der Kirchenkreise zuständig. Im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg gibt es zwei Pröpstinnen und einen Propst: Johanna Lenz-Aude, Carmen Rahlf und Helgo Jacobs.

Die Pröpstinnen und der Propst leiten und begleiten die Pastorinnen und Pastoren ihres jeweiligen Bezirkes und übernehmen darüber hinaus besondere Verantwortung für verschiedene Arbeitsbereiche im Kirchenkreis:

  • Pröpstin Carmen Rahlf leitet den Bezirk Flensburg und übernimmt besondere Verantwortung für das Regionalzentrum in Kappeln. es begleiten.
  • Pröpstin Johanna Lenz-Aude leitet den Bezirk Schleswig und hat den Vorsitz des Kirchenkreisvorstandes, der am Flensburger Sitz angesiedelt ist. Außerdem ist sie verantwortlich für die Verwaltung in Schleswig sowie für die Stabsstellen Personalentwicklung und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Propst Helgo Jacobs leitet den Kirchenkreisbezirk Angeln und trägt die Verantwortung für die Begleitung des Diakoniewerkes und des Kindertagesstättenwerkes im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg. Die Werke haben ihren Sitz in Flensburg.



In der Verfassung der Nordelbischen Kirche in Artikel 40 werden die Aufgaben einer Pröpstin/eines Propstes wie folgt beschrieben:

(1) Die Pröpstinnen und Pröpste sind Pastorinnen und Pastoren, denen der leitende geistliche Dienst in ihrem Kirchenkreis übertragen ist.

(2) Die Pröpstinnen und Pröpste dienen in ihren Kirchenkreisen den Kirchengemeinden, Diensten und Werken sowie der Pastorenschaft und Mitarbeiterschaft durch Verkündigung, Seelsorge, Beratung und Visitation. Sie wirken bei der Wahl der Pastorinnen und Pastoren mit und führen sie ein. Sie üben die Aufsicht über die Pastorinnen und Pastoren aus.

(3) Der Dienst der Pröpstinnen und Pröpste ist mit einer pfarramtlichen Tätigkeit verbunden.

(4) Die Pröpstinnen und Pröpste können an Sitzungen aller kirchlichen Gremien in ihrem Kirchenkreis teilnehmen und sind auf ihren Wunsch zu hören. Die Pröpstinnen und Pröpste können die Einberufung von Sitzungen der Gremien der Kirchengemeinden des Kirchenkreises verlangen und in diesen Sitzungen den Vorsitz übernehmen.

(5) Die Pröpstinnen und Pröpste versammeln die Pastorenschaft sowie die Mitarbeiterschaft im Gebiet des Kirchenkreises zu theologischer Arbeit, zu Aussprachen über Fragen ihres Arbeitsgebietes und zu gegenseitiger Information. Sie sorgen dafür, dass die Pastorinnen und Pastoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Verpflichtung zur Fortbildung wahrnehmen.