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Pröpstinnen und Pröpste sind für die geistliche Leitung der Kirchenkreise zuständig. Im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg gibt es zwei Pröpstinnen und einen Propst: Johanna Lenz-Aude, Carmen Rahlf und Helgo Jacobs.
Die Pröpstinnen und der Propst leiten und begleiten die Pastorinnen und Pastoren ihres jeweiligen Bezirkes und übernehmen darüber hinaus besondere Verantwortung für verschiedene Arbeitsbereiche im Kirchenkreis:
(1) Die Pröpstinnen und Pröpste sind Pastorinnen und Pastoren, denen der leitende geistliche Dienst in ihrem Kirchenkreis übertragen ist.
(2) Die Pröpstinnen und Pröpste dienen in ihren Kirchenkreisen den Kirchengemeinden, Diensten und Werken sowie der Pastorenschaft und Mitarbeiterschaft durch Verkündigung, Seelsorge, Beratung und Visitation. Sie wirken bei der Wahl der Pastorinnen und Pastoren mit und führen sie ein. Sie üben die Aufsicht über die Pastorinnen und Pastoren aus.
(3) Der Dienst der Pröpstinnen und Pröpste ist mit einer pfarramtlichen Tätigkeit verbunden.
(4) Die Pröpstinnen und Pröpste können an Sitzungen aller kirchlichen Gremien in ihrem Kirchenkreis teilnehmen und sind auf ihren Wunsch zu hören. Die Pröpstinnen und Pröpste können die Einberufung von Sitzungen der Gremien der Kirchengemeinden des Kirchenkreises verlangen und in diesen Sitzungen den Vorsitz übernehmen.
(5) Die Pröpstinnen und Pröpste versammeln die Pastorenschaft sowie die Mitarbeiterschaft im Gebiet des Kirchenkreises zu theologischer Arbeit, zu Aussprachen über Fragen ihres Arbeitsgebietes und zu gegenseitiger Information. Sie sorgen dafür, dass die Pastorinnen und Pastoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Verpflichtung zur Fortbildung wahrnehmen.