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Die Synode eines Kirchenkreises kann als das Parlament der Kirche“ bezeichnet werden. In diesem Parlament versammeln sich unter der Leitung des gewählten Vorsitzenden die Synodalen aus den 67 Kirchengemeinden des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg, den Diensten und Werken, aus der Mitarbeiter- und aus der Pastorinnen- und Pastorenschaft.
Sie hat – genau wie ein Parlament in der Politik – das Budget-Recht, das heißt sie beschließt über den Haushaltsplan des Kirchenkreises. Weitere Aufgaben der Synode:
Die Kirchenkreis-Synode kann darüber hinaus Anträge / Entschließungen bei der nordelbischen Synode, die das Gesetzgebungsorgan der nordelbischen Kirche ist, einreichen.
Die Synodalinnen und Synodalen sowie die stellvertretenden Synoden-Mitglieder werden bis auf 11 berufene Synodale von den Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern der 67 Kirchengemeinden, die zum Kirchenkreis Schleswig-Flensburg gehören, gewählt. Sie zählt insgesamt 121 Synodalinnen und Synodale, wobei die Ehrenamtlichen die Mehrheit stellen müssen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Die Legislaturperiode der Synode dauert 6 Jahre. Sie tagt in der Regel zwei bis drei Mal pro Jahr, die Sitzungen sind öffentlich.