Einrichtungen, Kindertagesstätten und Kirchengemeinden
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Die Stiftung hilft schwangeren Frauen, die eine Sozialberatung und / oder finanzielle Hilfen benötigen. Die finanziellen Hilfen sind Einkommensabhängig. Anträge sollten bis zur 12. spätestens jedoch bis zur 30. Schwangerschaftswoche gestellt werden. Anträge nach der 30. Schwangerschaftswoche werden nicht angenommen.
Für die Antragstellung benötigen Sie: Mutterschaftspass, Einkommensnachweise von sich und Ihrem Partner, Mietvertrag, Angaben zu den Kosten für die Fahrten zur Arbeit. Dies sind evtl. Kosten der Monatskarte oder Kilometer zur Arbeit und Benzinverbrauch des KFZ, Haftpflichtversicherung, Steuern evtl. Rate für das Kraftfahrzeug.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch die Stiftung. Bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entscheiden die Bedürftigkeit und die finanzielle Möglichkeiten der Stiftung über die Höhe der Beihilfe.