Einrichtungen, Kindertagesstätten und Kirchengemeinden
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In der Heilpädagogischen Tagesstätte Süderbrarup werden Kinder von 3-6 Jahren betreut, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung oder Behinderung einen Anspruch auf Förderung nach dem KJHG oder BSHG haben. In heilpädagogischen Kleingruppen erhalten sie individuelle Zuwendung und eine, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Förderung.
Frühförderung -- Für wen ?
Die Mobile Pädagogische Frühförderung möchte allen behinderten, von Behinderung bedrohten und entwicklungsauffälligen Kindern von der Geburt bis zu einem Alter von ca. 4 Jahren und deren Familien ein ganzheitliches Angebot der Hilfen geben.
Sie wendet sich an Eltern, deren Kinder u. a. in folgenden Bereichen Unterstützung brauchen:
Die Frühforderung findet ein bis zweimal wöchentlich im Elternhaus und/oder in einer Spiel- und Fördergruppe statt.
Auch Elternangebote wie z. B. Informations-, Gesprächs. und Bastelabende werden von uns veranstaltet.
Bezahlt wird die Maßnahme nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Jährlich erscheint eine Zeitung der Mobilen-Pädagogischen-Frühförderung.