Einrichtungen, Kindertagesstätten und Kirchengemeinden
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Im Rahmen der Straffälligenhilfe richtet sich das Angebot an Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und diese aufgrund von schwierigen Lebenssituationen z.B. durch Arbeitslosigkeit, durch Krankheit nicht zahlen können.
Wer nicht zahlen kann, dem droht ersatzweise Haft.
Alternativ kann die Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit gestatten.
Gemeinnützige Arbeit kann Haft mit ihren negativen Auswirkungen vermeiden. Gleichzeitig bietet sie die Chance, neue Erfahrungen zu sammeln und etwas für das Gemeinwesen zu tun. Für einige Menschen bedeutet es auch, einen neuen Schritt in eine berufliche Zukunft oder in eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Wir
vermitteln in gemeinnützige Einrichtungen
begleiten, unterstützen und
kontrollieren den Verlauf der Arbeit
Wir
informieren über zusätzliche Hilfsangebote,
um weitere Notlagen abzuwenden
vermitteln an andere Fachberatungsstellen
beraten bei Ratenzahlungsvereinbarungen
Viele kirchliche und gemeinnützige Einrichtungen kooperieren mit uns, so dass wir eine Vielfalt an Arbeitsmöglichkeiten anbieten können. Das eröffnet die Chance, die Stärken des Einzelnen zu berücksichtigen und trägt zum Gelingen bei.
Die Vermittlungsstelle ist für Menschen, die im Landgerichtsbezirk Flensburg wohnen, zuständig.