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Arbeitsbereiche:
Der Verein Hilfe zur Selbsthilfe Flensburg e.V. hat die Straffälligenhilfe und das betreute Wohnen (s. Betreutes Wohnen) für Haftentlassene als Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Sozialministeriums , der Stadt Flensburg und des Kirchenkreises Flensburg übernommen.
Durch die Inhaftierung gerät der Betroffene in eine Situation, in der er sich nur unter erschwerten Bedingungen um seine Belange und Verpflichtungen außerhalb der JVA kümmern kann.
Im Zuge der Entlassungsvorbereitungen ist es einem Großteil der Klienten nicht möglich, sich rechtzeitig um eine Wohnung oder Unterkunft zu bemühen, da der Entlassungszeitpunkt bei vorzeitiger Entlassung erst kurzfristig feststeht, oder aber sie aus Sicherheitsgründen keine Ausgänge zur Vorbereitung erhalten.
Die Straffälligenhilfe und das Betreute Wohnen des Vereins Hilfe zur Selbsthilfe“ Flensburg e.V. richtet sich an Menschen, die strafrechtlichen Eingriffen unterliegen. Die Hilfsangebote sind auf Verbesserung der Lebenslagen und der sozialen Situation der Menschen gerichtet. Die Hilfeleistung erfolgt unabhängig von Ziel und Verfahren der strafrechtlichen Intervention.
Die Straffälligenhilfe und das Betreute Wohnen setzen sich als Ziel, straffälligen Menschen bei der Überwindung ihrer sozialen Stigmatisierung zu helfen und ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung zu unterstützen. Die Selbsthilfekräfte der Betroffenen sollen gestärkt werden.
Sozialberatung in der JVA und beim betreuten Wohnen heißt im Einzelnen: