Nutzer-Ordnung
Grundsatz:
Die Häuser werden der Gruppenleitung selbstverantwortlich übergeben. Die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften und dieser Benutzungsordnung fällt in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Gruppenleitung.
1. Ankunftszeit
Die genaue Ankunftszeit der Gruppe ist spätestens acht Tage vor Freizeitbeginn Frau Grösche in Norgaardholz (04632/371) mitzuteilen. An- und Abreise nur nachvorheriger Absprache möglich. Anreise in der Regel ab 15.00 Uhr, Abreise bis 10.00/14.00Uhr.
Vor Anreise der Leitung können TeilnehmerInnen das Haus nicht beziehen.
2. Freizeit – Leitung
Der für die Hausverwaltung jeweils zuständige Ansprechpartner ist eine vom Träger der Freizeitmaßnahme autorisierte Person, die als Leitung fungiert. Es ist unbedingt erforderlich, dass diese Leitung während des gesamten Aufenthaltes im Freizeitheim präsent ist, ggf. eine Vertretung benennt.
3. Hausübergabe
Zu Beginn der Freizeitmaßnahme weist Frau Grösche die Leitung ein und übergibt ihr das Haus. Eventuelle Beschädigungen sind sofort von der Leitung gegenüber der Hausverwaltung zu melden.
4. Bettwäsche
Die Leitung zeichnet dafür verantwortlich, dass alle TeilnehmerInnen aus hygienischen Gründen dreiteilige Bettwäsche benutzen. Schlafsäcke sind nicht erlaubt. Bettwäsche kann im geringen Umfang (gegen Entgelt) entliehen werden.
5. Feuerschutz
Für die Bekanntgabe der Feuerschutzbestimmungen (im Leiterzimmer ausliegend) ist die Leitung der Freizeitmaßnahme verantwortlich. Über die Fluchtwege sollte sich rechtzeitig auf den Grundrißzeichnungen (Flur) informiert werden.
6. Gesetzliche Vorschriften
Gesetze und rechtliche Vorschriften sich zu beachten. Dies gilt besonders für die Einhaltung der Nachtruhe (ruhestörender Lärm) und das Betreten der umliegenden Wiesen und Felder. Bei Übertretungen haftet zivil- und strafrechtlich die Leitung der Freizeitmaßnahme.
Beim Baden ist der Jugendbadeerlass des Landes Schleswig-Holstein zu beachten. Die Verantwortung trägt der Leiter der Freizeitmaßnahme.
In der Küche beschäftigte Personen müssen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen belehrt worden sein (Auskunft erteilt das Gesundheitsamt). Den entsprechenden Nachweis hierüber führt die Leitung.
Anderen TeilnehmerInnen ist das Betreten der Küche zum Kochen nicht gestattet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gruppenleitung selbstständig dafür Sorge zu tragen hat, dass das Jugendschutzgesetz auch beim Aufenthalt im Freizeitheim Anwendung findet und durchgesetzt wird. Jugendlichen unter 18 Jahren ist grundsätzlich der Verzehr von alkoholischen Getränken und das Rauchen untersagt (§ 9+10 JuSchG).
7. Krankheiten
Bei Jugendfreizeitmaßnahmen müssen die TeilnehmerInnen nachweisen, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. In welcher Form dieser Nachweis erbracht wird (Bescheinigung der Eltern, des Arztes etc.) obliegt der Leitung der Freizeitmaßnahme.
8. Schäden
Verursachte Schäden an Haus und Inventar sind umgehend der Hausverwaltung zu melden; die entstandenen Kosten zu erstatten. Bei Beschmutzung oder Beschädigung der Räume werden der Leitung die Kosten der Beseitigung bzw. der Reparatur auferlegt.
9. Hausabnahme
Nach Beendigung der Freizeitmaßnahme ist das Haus im gereinigten Zustand zu übergeben. Frau Grösche kontrolliert in Anwesenheit der Leitung das Haus und die Außenanlagen auf den ordnungsgemäßen Zustand. Ist dies nicht der Fall wird der Gruppen die Nachreinigung des Gebäudes in Höhe von 25,--€/Std in Rechnung gestellt.
10. Höchstbelegung
Die jeweilige Höchstbelegung von 46 Personen für das Haupthaus und 14 Personen für das Annex-Gebäude darf nicht überschritten werden.
11. Getrennt – Müllsammlung
Die Gruppen verpflichten sich zur im Haus bekannten Müllsortierung beizutragen und diese aktiv zu unterstützen. Bei Nichteinhaltung der Getrenntmüllsammlung wird die Nachsortierung der Gruppe in Kosten gestellt.
12. Tiere
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
13. Waschmaschine und Trockner
Den Gruppen stehen im Haupthaus eine Waschmaschine, sowie ein Trockner mit 6 kg Füllmenge zur Verfügung. Die Nutzung beider Geräte(einschl. Waschmittel) wird mit 5,--€ berechnet.
Das Annex-Gebäude ist ein „rauchfreies“ Haus.
Im gesamten Haupthaus ist das Rauchen ebenfalls untersagt. Lediglich im Flurbereich des Haupteinganges kann die Leitung das Rauchverbot für die Mieter des Haupthauses aufheben.
Die Leitung wird gebeten, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer um gute und schonende Nutzung der Häuser und Außenanlagen zu bitten. Vielen Dank
Evangelisches Jugendwerk Flensburg