Finanzausschuss der Kirchenkreissynode im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg

1. Die Kirchenkreissynode bildet aus ihrer Mitte den Finanzausschuss gemäß Artikel 52 der Verfassung der Nordkirche.

2. Dem Finanzausschuss gehören neun aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählte Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder an (§ 17 Absatz 1 der Finanzsatzung des Kirchenkreises).

3. Zu Mitgliedern des Finanzausschusses dürfen zusammen maximal vier Pastorinnen oder Pastoren und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewählt werden ( § 17 Absatz 2 der Finanzsatzung).

4. Bei den stellvertretenden Mitgliedern des Finanzausschusses ist die Zahl der Pastorinnen oder Pastoren und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf zwei zu begrenzen (§ 17 Absatz 2 der Finanzsatzung).

5. Die stellvertretenden Mitglieder haben das Recht, an den Sitzungen des Finanzausschusses auch außerhalb des Vertretungsfalles teilzunehmen.

Aufgaben des Finanzausschusses:

1. Der Finanzausschuss bereitet die Entscheidung der Kirchenkreissynode über den Haushalt des Kirchenkreises vor ( Artikel 52 Absatz 2 der Verfassung der Nordkirche).

2. Er gibt die Einwilligung zur Freigabe über- und außerplanmäßiger Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr durch den Kirchenkreisrat (Artikel 52 Absatz 2 der Verfassung der Nordkirche).

3. Er gibt eine Stellungnahme zur erfolgten Rechnungsprüfung ab; (Artikel 52 der Verfassung der Nordkirche).

4. Er nimmt weitere von der Kirchenkreissynode übertragene Aufgaben gemäß der Finanzsatzung wahr (Artikel 52 der Verfassung der Nordkirche)

Was bedeuten diese Aufgaben aus der Verfassung der Nordkirche nun im Einzelnen?

Der Finanzausschuss stellt nach Vorbereitung durch die Kirchenkreisverwaltung aufgrund des Haushaltsaufstellungsschreibens des Landeskirchenamtes die voraussichtliche Verteilmasse nach §2 sowie die voraussichtlichen Aufwendungen für die Gemeinschaftsaufgaben nach § 3 der Finanzsatzung des Kirchenkreises durch Beschluss fest.

Er stellt ferner den Anteil der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises fest und legt auf der Grundlage der verfügbaren Verteilmasse und des voraussichtlichen Mittelbedarfs einen Vorschlag für die Verteilung an die Kirchengemeinden vor. Zugleich macht der Finanzausschuss in diesem Zusammenhang Vorschläge zum gemeindlichen Finanzausgleich hinsichtlich Ausgleichs- und Übergangszuweisungen für die Kirchengemeinden (§ 5 und 6 der Finanzsatzung).  

Werden im Verlauf eines Haushaltjahres die Errichtung oder Veränderung von Stellen notwendig, ist dazu vom Kirchenkreisrat die Einwilligung des Finanzausschuss einzuholen.

Auch gibt der Finanzausschuss   eine Empfehlung über die Höhe der im kommenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsmittel für Baumaßnamen ab.

Er führt dazu die Liste heran stehender Baumaßnahmen gemäß der Richtlinie und kann dabei Empfehlungen zur Prioritätenfolge geben.

Ebenso wirkt der Finanzausschuss mit bei der Bewilligung von Strukturmaßnamen durch den Kirchenkreisrat (§10 der Finanzsatzung) oder wenn der Kirchenkreisrat beabsichtigt, über die Fälle über-oder außer-planmäßiger Ausgaben hinaus, vertragliche Verpflichtungen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen einzugehen oder sich an Unternehmen zu beteiligen ( § 17 Absatz 4 der Finanzsatzung).

Fazit

Der Finanzausschuss wirkt an der Finanzplanung des Kirchenkreises im erheblichen Umfange mit.

Mitglieder des Finanzausschusses

Als Mitglieder gehören dem Finanzausschuss an: 

  • Rieke Scherzer, Vorsitzende (ehrenamtlich)
  • Björn-Sven Bergemann, stellv. Vorsitzender (ehrenamtlich)
     
  • Tobias Drömann (Pastor)
  • Ole Kosian (Pastor)
     
  • Sabine Kröger (ehrenamtlich)
  • Hinrich Krützfeldt (ehrenamtlich)
  • Sandra Limke (Mitarbeiterin)
  • Karin Sacht (ehrenamtlich)
  • Sönke Schodder (ehrenamtlich)


Als beratende Mitglieder sind zu den Sitzungen eingeladen:

Die zwei Pröpst*innen des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg:

  • Propst Helgo Jacobs
  • Pröpstin Rebecca Lenz

Die Leitung der Kirchenkreisverwaltung und sein Stellvertreter:

  • Thomas Schöne-Warnefeld (Verwaltungsleitung)
  • Johannes Müller (stellv. Verwaltungsleitung)
  • Robin Gröbitz (Assistent der Verwaltungsleitung)
     

Sitzungstermine 2024 und 2025:

Die Sitzungstermine 2024 und 2025 werden wie nachstehend festgelegt (jeweils 18.00/18.30 Uhr; Ort: wenn nicht anders verabredet im Gebäude der Kirchenkreisverwaltung):

  • Mittwoch, 3. Juli 2024
  • Montag, 2. September 2024
  • Dienstag, 19. November 2024
  • Mittwoch, 15. Januar 2025
     

Broschüre "Die Kirche und das liebe Geld"

Die Broschüre mit aktuellen Zahlen aus dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg 2016 können Sie hier herunterladen