Veröffentlichung von Amtshandlungen
02.09.2019
Wegen der Rechtslage zum Datenschutz dürfen wir als Kirchengemeinde nur die von Ihnen autorisierten und mit der Einverständniserklärung zum Datenschutz versehenen Amtshandlungen veröffentlichen, denen dann auch ein Festgottesdienst bei Ehejubiläen und Hochzeiten sowie Taufen in der Kirche vorausgeht.