Gräbervielfalt

Unsere Friedhöfe stehen für eine vielfältige Trauerkultur. Dass sich hier Leben und Tod, Erinnerung und Zukunft begegnen, macht sie zu besonderen Orten, die wir für Sie gestalten und pflegen. Für Ihre individuellen Ansprüche sind auf allen vier Friedhöfen Grabarten für unterschiedliche Bedürfnisse zu finden. Dabei ist jeder unserer Friedhöfe auf seine Art individuell, und so unterscheiden sich auch die Grabanlagen und -möglichkeiten. Um Ihnen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, sind nachfolgend die wichtigsten Grabarten erklärt. Gerne zeigen Ihnen unsere Mitarbeiter im Trauerfall oder bei Vorsorgeüberlegungen vor Ort, wo diese Grabarten jeweils zu finden sind, und beantworten Ihre Fragen dazu.

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Feuer oder Erde – Urnen- oder Sargbestattung

Vor allen weiteren Überlegungen ist zunächst die Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Feuer- (Urnen-)Bestattung oder eine Erd- (Sarg-)Bestattung erfolgen soll. Grundsätzlich können Urnen auf allen Grabarten beigesetzt werden, Särge auf dafür vorgesehenen Grabfeldern. Auf Grabfeldern für Sarg-/Erdbestattungen sind Urnen- und Sargbeisetzungen gemeinsam auf einer Grabbreite möglich, auf ausgewiesenen Urnengräbern nur Urnenbeisetzungen.

Befristet oder verlängerbar

Gräber können in der Laufzeit auf einen einmaligen Zeitraum befristet sein (Reihengräber) oder sind nach Bedarf und Wunsch verlängerbar (Wahlgräber) – entweder für eine weitere Beisetzung oder aus Gründen der Erinnerung. Diese Eigenschaft unterscheidet Reihengräber wesentlich von Wahlgräbern.

Individuelle Grabpflege oder pflegefrei

Ein wichtiger Punkt nach der Wahl des Friedhofs und der Grablage: Wie soll die Grabstätte aussehen? Wünschen Sie die Möglichkeit, das Grab individuell zu gestalten und zu pflegen, oder bevorzugen Sie eine fertig angelegte Grabanlage, die auch in größeren zeitlichen Abständen aufgesucht werden kann und keine Pflegeverpflichtung nach sich zieht?

Wahlgräber

Gut zu wissen: Wahlgräber gibt es sowohl als „Komplettpaket“ (also als vom Friedhof gepflegte Grabanlage) als auch als individuelles, „klassisches“ Grab. Sie bieten eine Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten. Innerhalb der für Wahlgräber bestimmten Grabfelder kann der Grabplatz auf den unbelegten Flächen frei gewählt werden. Wahlgräber sind ein- oder mehrstellig und oft für mehr als nur eine Generation gedacht. Sie können „wahlweise“ über den Ersterwerb hinaus verlängert werden. Es sind sowohl Urnen- als auch Sargbeisetzungen möglich. Auf einer Sarggrabbreite können zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden. Ein Urnen-Wahlgrab ist in der Regel für bis zu zwei Urnen vorgesehen. Man kann, muss aber nicht sein individuelles Grabmal wählen und setzen lassen. Weitere Bestimmungen zu Reihen- und Wahlgräbern können Sie der jeweils gültigen Friedhofssatzung entnehmen.

Reihengräber

In einem Reihengrab kann jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Reihengräber gibt es für Urnen- und für Sargbestattungen. Wie der Name schon sagt, werden in Reihengrabfeldern die Verstorbenen „der Reihe nach“ beigesetzt. Es gibt keine individuelle Grabauswahl und auch keine Reservierung für eine spätere Beisetzung. Die Laufzeit des Grabes richtet sich nach der an die Beisetzungsart gebundenen Ruhefrist. Auf den vier Friedhöfen des Verbands beträgt sie 20 Jahre für Aschenurnen und 25 Jahre für Sargbeisetzungen. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Gräber von Grabsteinen und Bepflanzung geräumt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder die Bestattung mehrerer Familienangehöriger in einem Grab sind nicht möglich. Daher sind sie kostengünstiger als Wahlgräber. Die Gestaltung des Grabes und des Grabmals ist reglementiert.

Rasen-Reihengräber

Das Rasen-Reihengrab ist für die Angehörigen pflegefrei. Die Größe je Grabbreite bei einem Sarg-Rasengrab beträgt 1,20 m x 2,40 m. Die Rasenpflege wird durch den Friedhof ausgeführt. Wahlweise können Grabmale aufgestellt und (je nach Lage auf dem Friedhof) mitunter auch kleine Beete am Grabstein angelegt werden. Wenn die Pflege einmal nicht mehr möglich ist und auch kein Gärtner beauftragt werden soll, bedeckt Rasen die gesamte Grabfläche. Auf Rasen-Reihengräbern können Verstorbene einzeln im Sarg oder in der Urne bestattet werden.

Urnen-Gemeinschafts-(Reihen-)gräber (UGG)

Alle Friedhöfe bieten unterschiedlich gestaltete Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen an. Diese pflegefreie Grabart wird manchmal auch „halb-anonym“ genannt, weil es immer eine Namensnennung auf Steinen oder Plaketten gibt, der Beisetzungsplatz aber nicht individuell gekennzeichnet oder geschmückt werden kann. Die geografische Lage der beigesetzten Urnen ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Für die Ablage von Blumen sind Plätze in der Nähe der Namensnennung vorgesehen. Die Friedhofsgärtnerei kümmert sich um die gärtnerische Pflege der Anlage und das regelmäßige Abräumen von verwelktem Blumenschmuck. Die Belegung der Gemeinschaftsgräber erfolgt der Reihe nach. Es können keine Plätze für hinterbliebene Partner reserviert werden. Das Nutzungsrecht an einem Platz im Gemeinschaftsgrab ist nicht verlängerbar und endet mit dem Ablauf der Ruhefrist.

Baumgräber

Auf einigen unserer Friedhöfe sind naturnah gestaltete Gräber unter Bäumen eine beliebte Alternative zu Waldbestattungen. Im Gegensatz zu Baumgräbern in Bestattungswäldern sind die Grabstätten auf den Friedhöfen bei jedem Wetter und auch bei eingeschränkter Beweglichkeit gut zu erreichen. Die Infrastruktur der Friedhöfe verbindet die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit einem ausgebauten Wegenetz und sanitären Anlagen. Da die Baumgräber mitunter unter neu gepflanzten Bäumen liegen, sind je nach Lage nicht nur Urnen-, sondern auch Sargbestattungen möglich. Neu gepflanzte Bäume bereichern die Friedhöfe und sichern den Baumbestand für die Zukunft. In Haddeby bieten wir auch die Möglichkeit der Bestattung im Waldfriedhof Haithabu, inmitten des Naturschutzgebietes und angrenzend an das UNESCO-Weltkulturerbe Haithabu. Hier gibt es sowohl Urnen-Wahlgräber als auch Gemeinschafts-Reihengräber (UGG). Die Wahlgräber sind für bis zu zwei Bestattungen ausgelegt, vorreservierbar und individuell auswählbar. Jeder Verstorbene wird namentlich gekennzeichnet und es dürfen Blumen abgelegt werden.

Anonymes Urnenfeld

Aus verschiedenen Gründen wünschen Verstorbene oder deren Angehörige eine anonyme Beisetzung „unter dem grünen Rasen“. Meistens geht es darum, die Hinterbliebenen vor einer Grabpflegeverpflichtung zu bewahren. Vor allem die ältere Generation kennt noch die wöchentlichen Gänge zu den Familiengräbern, damit diese zum Sonntag „ordentlich“ aussehen und „die Leute nur nicht reden“. Dazu kommt das Problem, dass eventuell gar keine Angehörigen vor Ort leben oder vorhanden sind, die ein Grab pflegen könnten, oder sie können das Grab nur gelegentlich aufsuchen. Dann lieber gar kein sichtbares Grab? Seit es das Angebot der pflegefreien, aber dennoch schön gestalteten und bepflanzten Gemeinschaftsgräber auf allen Friedhöfen gibt, ist die Zahl der anonymen Beisetzungen drastisch gesunken. Die Umstände, die ggf. dazu führen, dass ein Grab nicht regelmäßig besucht werden kann, bedeuten nicht automatisch, dass der Beisetzungsort für die Hinterbliebenen nicht wichtig ist. Besonders in den ersten Jahren nach der Beisetzung ist das Bedürfnis, den Begräbnisort aufzusuchen, oft groß und die Trauerbewältigung erschwert, wenn ein Mensch scheinbar spurlos verschwunden ist. Die Nennung des Namens verweist auf ein gelebtes Leben, welches nach unserem christlichen Verständnis einmalig und wertvoll war, egal wie es verlaufen ist. Daher empfehlen wir, es sich gründlich zu überlegen, ob es ein anonymes Begräbnis sein muss, und sich die entsprechenden Grabfelder auf dem Wunschfriedhof anzuschauen.