Wohnungsvergabe im Projekt „Ankern & Wohnen Schleswig-Flensburg“ – Wer kann sich bewerben?

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer sich bei uns um eine Wohnung bewerben kann, wie die Wohnungen vergeben werden und wie Sie auf unsere Bewerberliste kommen.

Unser Projekt ist eine Chance, Ihre Lebenssituation zu verbessern: 
Sie erhalten nicht nur die Aussicht auf eine Wohnung, sondern auf Wunsch auch Unterstützung durch unser pädagogisches Personal – damit der Neuanfang gelingt.

Wichtig ist uns Ehrlichkeit:
Wir können mit unserem Projekt nicht den gesamten Bedarf an Wohnraum decken. Die Zahl unserer Wohnungen ist begrenzt, und nicht jede Bewerbung führt zu einer Wohnung. 

Voraussetzung

Sie wohnen seit mindestens sechs Monaten im Kreis Schleswig-Flensburg oder haben hier Ihren ständigen Aufenthalt.

Wenn Sie außerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg wohnen und in den Kreis ziehen möchten, ist eine Bewerbung im Projekt leider nicht möglich.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Wir helfen Ihnen, wenn Sie aus einem der folgenden Gründe eine Wohnung benötigen:

1.    Sie ziehen aus einer stationären Einrichtung aus, zum Beispiel aus einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, einer Jugendhilfeeinrichtung, dem Krankenhaus, der Psychiatrie oder dem Frauenhaus.
2.    Sie werden aus der Haft entlassen, vorrangig aus der Jugendanstalt Schleswig.
3.    Sie sind wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht.
4.    Ihre derzeitige Wohnung ist tatsächlich nicht mehr nutzbar.
5.    Sie müssen Ihre Wohnung wegen häuslicher Gewalt verlassen.
6.    Sie sind wirtschaftlich hilfebedürftig oder befinden sich in einer akuten Krisensituation.

Trifft eine oder treffen mehrere dieser Situationen auf Sie zu, sind Sie bei uns richtig.

Wenn keine der genannten Situationen auf Sie zutrifft, ist eine Bewerbung im Projekt nicht möglich.

Wie werden die Wohnungen vergeben?

Die Vergabe erfolgt nach drei Prioritätsstufen:

•    Priorität 1: die Situationen 1 bis 4
•    Priorität 2: die Situation 5
•    Priorität 3: die Situation 6

Haushalte mit Kindern werden vorrangig versorgt.

So kommen Sie auf die Bewerberliste

Unsere Bewerberliste umfasst maximal 100 Personen. Ist die Liste voll, können wir vorübergehend keine neuen Bewerbungen aufnehmen. Es lohnt sich dann, später erneut nachzufragen.

Sie sind bereits im Hilfesystem angebunden?

Wenn Sie schon von Sozialarbeitenden begleitet werden – zum Beispiel in einer stationären Einrichtung, in der Jugendhilfe oder in einer Beratungsstelle – lassen Sie Ihre Bewerbung bitte über diese Fachkräfte laufen. Ihre Sozialarbeiterin oder Ihr Sozialarbeiter nimmt dafür direkt Kontakt mit uns auf. Das erleichtert die Abstimmung und beschleunigt das Verfahren.

Für die Aufnahme in die Bewerberliste gelten folgende Voraussetzungen:

1.    Bewerberbogen ausfüllen. Sie füllen unseren Bewerberbogen aus und senden ihn an uns zurück. Den Bewerberbogen können Sie hier herunterladen: Bewerbungsbogen
Bewerbungsbogen einfache Sprache
Auf Wunsch senden wir ihn Ihnen auch per E-Mail oder Post zu – oder Sie holen ihn während der offenen Sprechzeiten bei uns ab. Der Bewerberbogen ist die Grundlage für das Eingangsgespräch.
2.    Eingangsgespräch führen. Sie führen ein Eingangsgespräch mit unserem pädagogischen Personal. Vereinbaren Sie dafür einen Termin oder kommen Sie zu den offenen Sprechzeiten.
3.    Einmal im Monat melden. Sie melden sich einmal im Monat bei unserer Verwaltung. Kommen Sie dieser Meldepflicht in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht nach, gehen wir davon aus, dass kein Bedarf mehr besteht, und streichen Sie von der Bewerberliste.
4.    Zusätzlich bei Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft: Wenn Sie derzeit in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht sind, ist zusätzlich ein Gespräch mit dem pädagogischen Personal der Unterkunft erforderlich. Die Unterkunft bestätigt uns Ihre Wohnfähigkeit. Ohne diese Bestätigung können wir Sie nicht in die Bewerberliste aufnehmen.

So erreichen Sie uns:

E-Mail: info@aundw-slfl.de
Adresse: Stadtweg 53-55, 24837 Schleswig