Informationen für Mietinteressenten:

  • Sie sind im Kreis Schleswig-Flensburg seit mindestens sechs Monaten wohnhaft oder haben hier ihren ständigen Aufenthalt?
  • Sie haben Wohnungsbedarf auf Grund von Auszug aus einer stationären Einrichtung, wie beispielsweise einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, einer Jugendhilfeeinrichtung, dem Krankenhaus, der Psychiatrie oder dem Frauenhaus?
  • Sie haben Wohnungsbedarf auf Grund von Haftentlassung, vorrangig aus der Jugendanstalt Schleswig?
  • Bei Ihnen liegt Wohnungslosigkeit vor oder Sie sind von Wohnungslosigkeit bedroht?
  • Sie befinden sich in einer Wohnung, die tatsächlich nicht mehr nutzbar ist?
  • Sie müssen wegen häuslicher Gewalt ihre bestehende Wohnung verlassen?
  • Bei Ihnen liegt eine wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit vor oder Sie befinden sich in einer aktuellen Krisensituation?

Können Sie eine oder mehrere der oben genannten Fragen mit einem ja beantworten, sind Sie bei uns genau richtig. 

Wir priorisieren die Vergabe von Wohnungen in der oben genannten Reihenfolge. Sofern Kinder betroffen sind, werden diese Haushaltsgemeinschaften vorrangig versorgt. Sollten Sie außerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg wohnen und haben Interesse in den Kreis zu ziehen, sind Sie von einer Wohnungszusage oder Aufnahme in die Bewerberliste ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Bewerberliste sind ein Eingangsgespräch mit der zuständigen Leitung nach Terminvereinbarung sowie eine monatliche Meldung bei der Verwaltung. Kommen Sie an zwei aufeinanderfolgenden Monaten Ihrer Meldepflicht nicht nach, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Bedarf mehr haben und werden Sie von der Bewerberliste streichen. Sollten Sie derzeit in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht sein, ist es darüber hinaus notwendig ein Gespräch mit dem pädagogischen Personal der Unterkunft zu führen, welche uns Ihre Wohnfähigkeit bestätigt. Ohne vorhandene Bestätigung können wir Sie leider nicht in die Bewerberliste aufnehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:

Kathrin Kempchen – Verwaltung
Tel. 04621 - 38 11 60

Jessica Röpke – Fachbereichsleitung
Te. 04621 - 38 11 62

E-Mail: info@aundw-slfl.de


Angemessene Kosten der Unterkunft

Hier kann die aktuelle KdU-Liste für das gesamte Kreisgebiet heruntergeladen werden:

Download: KdU-Liste