Vermieten mit Sicherheit – Wohnraum mit Wirkung
Sie besitzen eine oder mehrere Wohnungen und suchen eine verlässliche Mietpartei? Wir mieten Wohnungen von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Immobilienbesitzern an und vermieten sie im Rahmen unseres Projekts an Menschen unter, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer eine Chance haben.
Für Sie bedeutet das: eine verlässliche Mietpartei, pünktliche Mietzahlungen und ein fester Ansprechpartner für alles.
Über das Projekt
Das Projekt "Ankern & Wohnen Schleswig-Flensburg" wird durch den Kreis Schleswig-Flensburg gefördert. Das Diakonische Werk des ev.-luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg als sozialer Träger schafft damit Wohnraum für Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Chancen haben – und bieten Eigentümerinnen und Eigentümern zugleich eine sichere und unkomplizierte Form der Vermietung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mietzahlungssicherheit. Ihr Mietvertrag besteht direkt mit uns als Träger – nicht mit den Untermieterinnen und Untermietern. Wir überweisen Ihnen die Miete jeden Monat pünktlich und zuverlässig. Sollte eine Untermietpartei einmal nicht zahlen, betrifft Sie das nicht: Darum kümmern wir uns.
Vertragliche Sicherheit ohne Aufwand. Wir arbeiten mit einem bewährten Musterhauptmietvertrag. Die vertragliche Abwicklung ist damit von Anfang an klar geregelt. Vermieten Sie mehrere Wohnungen an uns, schließen wir für jede Wohnung einen separaten Mietvertrag ab.
Ein Ansprechpartner statt vieler. Wir sind die Schnittstelle zwischen Ihnen und den Untermietparteien. Die Kommunikation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern übernehmen in der Regel wir.
Sozialpädagogische Begleitung. In unserem Projekt arbeitet pädagogisches Fachpersonal, das den Untermieterinnen und Untermietern bei unterschiedlichen Problemlagen niedrigschwellig zur Seite steht und Unterstützung anbietet.
Immobilienbetreuung vor Ort. Um die Aufnahme und Weiterleitung von Schadensfällen kümmert sich das Team der Immobilienbetreuung.
Welche Voraussetzungen muss Ihre Wohnung erfüllen?
Miethöhe im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU)
Damit wir eine Wohnung anmieten können, muss die Miete innerhalb der sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU) liegen. Das sind die Obergrenzen, bis zu denen das Jobcenter bzw. das Sozialamt die Wohnkosten von Leistungsbeziehenden übernimmt. Die Obergrenzen richten sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt und der Wohnungsgröße.
Wichtig zu wissen:
Die KdU-Obergrenze bezieht sich auf die Bruttokaltmiete – also die Nettokaltmiete plus Betriebskosten (kalte Nebenkosten). Die Heizkosten zählen nicht dazu und werden gesondert betrachtet. Deshalb bitten wir Sie, in Ihrem Mietangebot die Betriebskosten und die Heizkosten immer getrennt auszuweisen. Nur so können wir prüfen, ob die Wohnung im Rahmen der KdU liegt.
Die jeweils aktuellen KdU-Richtwerte finden Sie über den Link:
„Aktuelle KdU-Tabelle“
Bewohnbarer Zustand der Wohnung
Die Wohnung muss sich in einem bewohnbaren Zustand befinden. Dazu gehören vor allem:
• gewährleisteter Brandschutz (u. a. funktionierende Rauchwarnmelder, freie Rettungswege),
• Schimmelfreiheit sowie
• funktionierende Heizung, Warmwasser- und Stromversorgung.
Alles Weitere klären wir unkompliziert vor Ort: Unser Mitarbeiter prüft die Wohnung bei einer gemeinsamen Besichtigung auf Bewohnbarkeit. Vor Vertragsabschluss halten wir den Zustand der Wohnung außerdem in einem Übergabeprotokoll fest – das schafft Klarheit und Sicherheit für beide Seiten. Bei der Anmietung benötigen wir zudem eine Kopie des Energieausweises.
Betriebskostenabrechnung
Da wir keine Hausverwaltung, sondern ein sozialer Träger sind, benötigen wir von Ihnen eine jährliche Betriebskostenabrechnung. Diese reichen wir an die Untermieterinnen und Untermieter weiter.
So läuft es ab – in vier Schritten zur Vermietung
1. Kontakt aufnehmen. Sie melden sich bei unserem Immobilienbetreuer und stellen uns Ihre Wohnung vor – gern mit Angabe von Nettokaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten.
2. Prüfung und Besichtigung. Wir prüfen, ob die Miete im Rahmen der KdU liegt, und besichtigen die Wohnung gemeinsam mit Ihnen.
3. Vertragsabschluss. Wir schließen den Hauptmietvertrag auf Basis unseres Mustervertrags direkt mit Ihnen ab – bei mehreren Wohnungen einen separaten Vertrag je Wohnung. Den Zustand der Wohnung dokumentieren wir gemeinsam in einem Übergabeprotokoll.
4. Übergabe und laufende Betreuung. Ab jetzt sind wir Ihr fester Ansprechpartner: pünktliche Miete, Kommunikation mit den Untermietparteien, Immobilienbetreuung.
Ihr Kontakt zu uns
Sie möchten mehr erfahren oder uns eine Wohnung anbieten? Unser Immobilienbetreuer berät Sie gern:
Axel Peters
Telefon: 04621 – 83 11 62
E-Mail: info@aundw-slfl.de