Intervention
Wenn eine Meldung im Themenfeld sexualisierte Gewalt eingeht, die Mitarbeitende oder Kinder, Jugendliche und Erwachsene betrifft, weil sie unsere kirchlichen Angebote nutzen, dann gibt es Standards für professionelles Handeln.
Der Schutz von Betroffenen und Dritten steht bei einer akuten Gefährdung an erster Stelle.
Für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden gilt das geregelte Interventionsverfahren des Kirchenkreises (§12PrävGAusfVO). Es ist Bestandteil der verschiedenen Schutzkonzepte in den Diensten und Werken, der Kirchengemeinden und sonstigen Arbeitsfelder des Kirchenkreises.
Wichtige Begriffe werden erklärt und es beschreibt die Meldepflicht, das Beratungsrecht und das Handeln, wenn jemand betroffen ist oder von Grenzverletzungen bzw. sexualisierter Gewalt erfährt.
Intervention ist Leitungsverantwortung.
Hier finden Sie die Handreichung Interventionsverfahren
Hier finden Sie die Handreichung Intervention in einfacher Sprache