Fachstelle Prävention und Intervention bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt

In unseren kirchlichen und diakonischen Angeboten sind vertrauensvolle Begegnungen und das Erleben von Gemeinschaft zentrale Anliegen.

Schutz vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt ist wichtiger Bestandteil in allen kirchlichen Arbeitsfeldern – in Kirchengemeinden, Kitas, in der Kinder- und Jugendarbeit wie auch in Seelsorge-, Beratungs-, Bildungs- und Betreuungsangeboten. Vertrauens- oder Abhängigkeitsbeziehungen, die sich aus der ehren- oder hauptamtlichen Arbeit ergeben, dürfen nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse ausgenutzt werden. Sexuelle Beziehungen zu Schutzbefohlenen sind nicht erlaubt.

Ein wichtiges Ziel ist, eine achtsame und respektvolle Haltung für das grenzsensible Miteinander zu entwickeln.

Die Fachstelle Prävention und Intervention ist eine Stabstelle des Kirchenkreises. Sie orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Nordkirche.

Präventionsgesetz PrävG:
https://kirchenrecht-nordkirche.de/document/40916

Präventionsgesetzausführungsverordnung PrävGVO:
https://kirchenrecht-nordkirche.de/document/45220

Die Aufgaben der Präventionsbeauftragten sind

  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung individueller Schutzkonzepte
  • Sensibilisierung und Fortbildung zum Themenfeld Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt von Haupt- und Ehrenamtlichen in Kirchengemeinden, Einrichtungen der Dienste und Werke und sonstigen Arbeitsfelder im Kirchenkreis
  • Beratung und Begleitung bei Verdachts- und Interventionsfällen von (sexualisierten) Grenzverletzungen, Übergriffen und allen Formen sexualisierter Gewalt
  • Entwicklung von Standards, Arbeitshilfen und Vorlagen
  • Vernetzung mit internen und externen Fachstellen
Fachstelle Prävention und Intervention

Fachstelle Prävention und Intervention

Norderdomstraße, 15
24837 Schleswig
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