Meldung

Wenn Sie als Mitarbeitende (hauptamtlich und ehrenamtlich) Anzeichen sexualisierter Grenzverletzungen oder Gewalt im kirchlichen Bereich wahrnehmen oder davon Kenntnis erhalten, sind Sie laut Präventionsgesetz der Nordkirche (PrävG § 6 Abs. 1) verpflichtet, dieses dem Meldebeauftragten zu melden.

Die meldebeauftragte Person ist weisungsunabhängig vom Kirchenkreis. So soll sichergestellt werden, dass allen Hinweisen auf Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt in unserem Kirchenkreis nachgegangen wird.

Sie hat die Aufgabe, zum geregelten Interventionsverfahren zu informieren und nimmt alle Hinweise, Beobachtungen und Erfahrungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen auf. Anschließend werden diese an die pröpstlichen Personen und die Präventionsbeauftragte zur Ersteinschätzung weitergeleitet

Betroffene können melden, haben aber keine Verpflichtung.

Wenden Sie sich an den unabhängigen Meldebeauftragten:

Lars Wulff
Unabhängiger Meldebeauftragter des Kirchenkreises
Telefon: +49 1512 1555399 oder  +49 4621 9630747
E-Mail: lars.wulff@kirche-slfl.de


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