Gräber ohne eigene Pflege

In allen Friedhofsteilen gibt es Grabformen, bei denen Angehörige die Gräber nicht selbst pflegen müssen. Auch das Räumen der Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Bei den Rasengräbern und den Gemeinschaftsgrabstätten pflegen wir für Sie. Wir pflanzen Bodendecker. Die Kosten dafür sind bereits für die gesamte Laufzeit mit eingerechnet.

Wenn Sie aber mögen, dann haben Sie das Recht selbst das Grab (bzw. bei den Rasengräbern einen Teil) selbst zu pflegen. Ganz wie Sie möchten. Wenn Sie dann einmal nicht mehr selbst pflanzen und pflegen wollen sagen Sie der Friedhofsverwaltung zu den Pflanzzeiten (Frühjahr oder Herbst) einfach Bescheid. Wir übernehmen dann wieder die Pflege für Sie.

Im Falle der Urnengemeinschaftsgrabstätten an Stelen und der Gemeinschaftsgräber an einem Baum übernehmen wir auch die Beschilderung bzw. die Gravur in den Gemeinschaftsstein. Hier kann allerdings nicht selbst gepflegt werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit Blumen abzulegen.

Ohne eigene Pflegeverpflichtung gibt es bei uns:

Rasengräber für Särge oder Urnen

Urnengemeinschaftsgrabstätten

Themen Grabstätten für Urnen (Urnenpark)

Themen Grabstätten am Baum (Eichfrieden)

Baumgräber für Urnen