Vorsorgen

Es ist möglich eine (oder mehrere) Grabstätte im Voraus zu erwerben. Dabei erwerben Sie eine konkrete Grabstätte, machen sie kenntlich und übernehmen die Pflege. Später muss die Grabstätte dann verlängert werden. Dies ist ein Kauf zu Lebzeiten.

Sie können aber auch eine Reservierung vornehmen. Dabei beginnt das Nutzungsrecht erste erst mit dem Beerdigungstermin. Allerdings kann bei dieser Reservierung der konkrete Ort der Grabstelle nicht schon beim Kauf gewählt werden, sondern dieser wird dann im Todesfall von der Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Angehörigen ausgesucht. Reserviert wird also kein bestimmtes Grab, sondern es wird nur die Grabart bestimmt, z.B. Erdwahlgrab, Rasensarggrab, Urnenreihengrabstätte, Urnengrabstätte mit Gemeinschaftsstein oder an einem Baum.
Damit gibt es nun zwei Möglichkeiten für den frühzeitigen Erwerb einer Grabstätte:

Ein Kauf zu Lebzeiten: Dies ist bei allen Grabformen möglich, mit Ausnahme von Gräbern an Stelen, Bäumen und im Eichenfrieden.

Eine Reservierung: Dies ist bei allen Grabformen möglich.

Ihr Vorteil: Sie können schon jetzt alle Gebühren entrichten. Ihre Angehörigen haben so später gegenüber dem Friedhof keine finanziellen Verpflichtungen mehr.

Lassen Sie sich gerne von der Friedhofsverwaltung beraten.