Im März 2017 wurde die 2015 geschlossene Kooperationsvereinbarung der Gemeinden St. Johannis und St. Jürgen von beiden Kirchengemeinderäten bestätigt. Hier ist die Vereinbarung im Wortlaut:

 

Kooperationsvereinbarung

der Flensburger Kirchengemeinden St. Jürgen und St. Johannis,

jeweils vertreten durch ihre Kirchengemeinderäte

 

Vorbemerkung

Die beiden Nachbargemeinden St. Jürgen und St. Johannis in Flensburg befinden sich auf einen Weg des Miteinanders und erkennen im jeweils anderen Partner eine Vielfalt möglicher Erweiterungen der eigenen Grenzen, Überzeugungen und Traditionen. Beide Kirchengemeinden vereinbaren eine Kooperation, die, bei Wahrung der jeweiligen Identität und des Selbstverständnisses der Partnergemeinden, in verschiedenen Bereichen des Gemeindelebens eine für beide Partner fruchtbare Zusammenarbeit fördern soll.

Wir wollen füreinander offen sein. Die Kirchengemeinden eint der Wunsch nach verlässlicher Seelsorge, Verkündigung, Begleitung und diakonischer Arbeit. In den vorangegangenen Gesprächen beider Kirchengemeinderäte hat sich gezeigt, dass es gute Erfahrungen und den festen Willen auf beiden Seiten gibt, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

Wenn wir einander mit den uns eigenen Gaben beschenken und uns in unserer Besonderheit wertschätzen, wird sich unser lebendiges Gemeindeleben in beiden Kirchengemeinden weiter entwickeln können.

 

Ausgangssituation

Im Jahr 2000 hat es wegen der damals zurückgegangenen personellen und finanziellen Mittel in den beiden Kirchengemeinden Überlegungen gegeben, die Zusammenarbeit zu intensivieren. So haben sich die Kirchengemeinden St. Johannis und St. Jürgen entschlossen, über die bestehende gemeinsame Verantwortung für den Kindergarten hinaus auch bei anderen Aufgaben enger zu kooperieren.

Die Pastoren/Pastorinnen feiern Gottesdienste in beiden Kirchengemeinden, decken mit ihren schwerpunktmäßigen Arbeitsbereichen kirchliche Angebote in beiden Kirchengemeinden ab und können so ein vielfältiges Angebot für die Gemeindemitglieder beider Kirchengemeinden sicherstellen.

Die Kirchengemeinderäte der beteiligten Kirchengemeinden haben im August/September 2013 mit Unterstützung eines Gemeindeberaters die bisherige Zusammenarbeit überprüft, vorhandene Stärken und Schwächen aufgelistet und bewertet, sowie über Inhalt und Umfang einer zukünftigen Zusammenarbeit der Kirchengemeinden beraten. Zwischenergebnis ist, dass die Kooperation im bislang vorhandenen Umfang fortgesetzt werden soll, wobei den unterschiedlichen Profilen der Kirchengemeinden mehr Raum zu geben ist.

Die Diskussion über künftige Formen der Zusammenarbeit wurde im Juni 2014 im Rahmen eines KGR-Tages fortgesetzt.

 

Vereinbarung

Auf der Grundlage der bisherigen Gespräche vereinbaren die beiden Kirchengemeinden St. Jürgen und St. Johannis, vertreten durch ihre Kirchengemeinderäte, eine verbindliche Koordinierung und Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen ihres kirchlichen Lebens.

 

Kirchengemeinderat

Die Kirchengemeinderäte kommen mindestens einmal im Quartal zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen, um Themen, die beide Kirchengemeinden betreffen, zu beraten und ggf. entsprechende Beschlüsse zu fassen. Ausschüsse, die beide Gemeinden betreffen, (Gottesdienstausschuss, Redaktionsausschuss, Jugendausschuss, Kindergartenausschuss,…) werden aus beiden Kirchengemeinderäten besetzt. Ausschüsse, in denen es jeweils um die Belange nur einer Kirchengemeinde geht, bleiben getrennt (Bauausschuss, Verwaltungsausschuss,...).

Sie laden zu jeder der getrennt stattfindenden Sitzungen die Kirchengemeinderäte der anderen Kirchengemeinde ein und geben die Protokolle zur Kenntnis.

Die gemeinsamen Sitzungen der Kirchengemeinderäte und schon absehbare Themen werden in einer Jahresplanung beschlossen.

Beschlüsse, die beide Kirchengemeinden betreffen, bedürfen der getrennten Zustimmung beider Kirchengemeinderäte.

 

Gottesdienste

Das gottesdienstliche Leben wird in einem gemeinsamen Gottesdienstplan abgestimmt. Gottesdienste werden von jedem der Pastoren/Pastorinnen weiterhin in beiden Kirchengemeinden angeboten. Die sonntäglichen 10-Uhr-Gottesdienste werden abwechselnd in beiden Kirchengemeinden gefeiert. Damit werden die Mitarbeitenden entlastet und es entstehen Freiräume für besondere Gottesdienste. Die bereits vorhandene Formenvielfalt wird aufrechterhalten und weiterentwickelt.

Angelehnt an den gemeinsamen Gottesdienstplan wird ein gemeinsamer Plan für Küster-, Lektoren- und Orgeldienst abgestimmt.

 

Zusammenarbeit der Pastoren/Pastorinnen

Die Zusammenarbeit der Pastoren/Pastorinnen wird in der bisherigen Form beibehalten. Sie vertreten sich gegenseitig. Regelmäßige gemeinsame Dienstbesprechungen dienen der Abstimmung ihrer Arbeit.

Kommt es zu einer Änderung der Pfarrstellenbesetzung in einer der beiden Kirchengemeinden, wird der Kirchengemeinderat der anderen Kirchengemeinde beratend hinzugezogen.

Im Fall eines Pfarrstellenwechsels kann mit Zustimmung beider Kirchengemeinderäte über die Schwerpunktsetzung neu entschieden werden.

 

Kirchenmusik

Die Organistin versieht ihren Dienst in beiden Kirchengemeinden.

St. Jürgen beschäftigt einen Kantor, der die dortige Kantorei leitet, die in beiden Kirchen Gottesdienste mitgestaltet und Konzerte aufführt.

 

Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien

Im Gemeindezentrum St. Johannis findet offene Jugendarbeit statt (HOT – „Haus der offenen Tür“).

Die Arbeit mit Kindern, jungen Familien und in der Kita „An der Johannismühle“ wird für beide Kirchengemeinden von St. Johannis pastoral begleitet.

 

Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandenarbeit und die sich daraus ergebende Jugendarbeit wird pastoral von St. Jürgen aus begleitet. Die Kosten tragen beide Kirchengemeinden (40% St. Johannis, 60% St. Jürgen).

 

Seniorenarbeit

Die Seniorenarbeit (Gemeindeausflüge, Essen in Gemeinschaft, Besuchsdienst,…) wird von St. Jürgen wahrgenommen und pastoral begleitet.

 

Weitere Schwerpunkte

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der Kirchengemeinden wird mit Ausnahme des gemeinsamen Gemeindebriefes von jeder der Kirchengemeinden selbst verantwortet und gestaltet.

 

Gemeindebrief

Der gemeinsame Gemeindebrief bleibt bis auf Weiteres erhalten. Die Kosten tragen St. Johannis zu 40% und St. Jürgen zu 60%.

Beide Kirchengemeinderäte haben vereinbart, den gemeinsamen Gemeindebrief weiter zu entwickeln und ein Konzept zu erarbeiten, wie die unterschiedlichen Vorstellungen über Umfang, Erscheinungsweise und Ausrichtung des Gemeindebriefes berücksichtigt werden können.

 

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die Kirchengemeinderäte haben die Grundsätze der künftigen Kooperation gemeinsam beraten und beschlossen.

Die Kirchengemeinderäte sind bereit, diese Kooperation zu leben und wertschätzend miteinander umzugehen. Die Kirchengemeinderäte leben die Kooperation durch Präsenz bei den gemeinsamen Sitzungen und Veranstaltungen sowie durch die Übernahme von Diensten auch in der jeweils anderen Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinderäte versuchen voneinander zu lernen und unterstützen sich gegenseitig.

Die Kooperationsvereinbarung tritt mit Vorliegen der Beschlüsse der Kirchengemeinderäte und nach Bestätigung durch den Kirchenkreisrat in Kraft.

Die Kooperationsvereinbarung wird mindestens alle zwei Jahre in einer gemeinsamen Sitzung auf ihren Änderungs- oder Erweiterungsbedarf hin überprüft. Die nächste gemeinsame Überprüfung soll im ersten Halbjahr 2017 erfolgen.

Die Kooperationsvereinbarung kann von jedem Partner unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten aufgekündigt werden.

 

Flensburg, den 11. März 2015

Kirchengemeinderat St. Johannis Kirchengemeinderat St. Jürgen

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Regina Franzen Frauke Walter Stefan Henrich Doris to Baben