Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt schwangere Frauen, die sich während der Schwangerschaft in einer finanziellen Notlage befinden mit einer einmaligen Leistung, um zum Beispiel notwendige Anschaffungen, die mit der Geburt des Kindes im Zusammenhang stehen, zu ermöglichen.
Der Umfang der finanziellen Unterstützung ist einkommensabhängig und je nach individueller Notlage unterschiedlich.
Für die Gewährung einer Hilfe ist ein schriftlicher Antrag eforderlich, der in der Beratungsstelle nur von der Schwangeren selbst gestellt werden kann.
Der Antrag muss während der Schwangerschaft in der Beratungsstelle gestellt sein. Nach der Geburt gestellte Anträge sind von der Bundesstiftung ausgeschlossen.
Für die Antragstellung benötigen Sie: Mutterpass, Einkommensnachweise von sich und Ihrem Partner (Bescheid vom Jobcenter), Mietvertrag, Angaben zu den Kosten für die Fahrten zur Arbeit. Dies sind evtl. Kosten der Monatskarte oder Kilometer zur Arbeit und Benzinverbrauch des KFZ, Haftpflichtversicherung, Steuern, evtl. Rate für das KFZ.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch die Stiftung. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entscheiden die Bedürftigkeit und die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung über die Höhe der Beihilfe.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.