Was ist Erziehungsberatung?

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen und bei persönlichen oder familiären Problemen an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtung haben die Aufgabe, zusammen mit den Ratsuchenden deren Probleme zu klären und Lösungen für ihre Fragen zu suchen. Mit ihren breiten Fachkenntnissen unterstützen die Beraterinnen und Berater Kindern, Jugendlichen und Eltern, ihre Schwierigkeiten zu bewältigen. Auch bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen bietet die Erziehungs- und Familienberatungsstelle allen Familienmitgliedern ihre professionelle Hilfe an.

Die verschiedensten Probleme können Anlass sein, eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle aufzusuchen

Je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen können beispielsweise Entwicklungsprobleme, Fragen zu Erziehungsmethoden oder Ängste Gründe sein für Eltern, sich an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle zu wenden.

Im Kindergartenalter sind unter anderem Trennungs- und Kontaktschwierigkeiten, Einschlafprobleme, Einnässen oder andere psychosomatische Beschwerden Anlässe, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Im Schulalter stehen oft Leistungs- und Verhaltensprobleme im Vordergrund der Sorge von Eltern und Lehrerinnen oder Lehrer. Aber auch die Nutzung der neuen Medien und die damit verbundenen Risiken können ein Thema für die Beratung sein.

Die mit der Pubertät beginnende Ablösung vom Elternhaus kann dann noch einmal neue Belastungen für die Jugendlichen und ihre Familien bringen. Als Stichworte seien genannt Umgang mit Medien, Alkoholkonsum oder die Zeiten des Nachhause-Kommens. Hier kann Beratung helfen, im Gespräch miteinander zu bleiben und in Konfliktsituationen Kompromisse zu finden.

Für Jugendliche ist es wichtig zu wissen, dass sie auch ohne die Eltern die Beratungsstelle aufsuchen können.

Die Schwierigkeiten haben unterschiedliche Ursachen

Die verschiedenen Probleme und Auffälligkeiten, können vielfältige Ursachen haben. So kann es in einer Familie unterschiedliche Konfliktbereiche geben. Oft haben Eltern schon lange bestehende und manchmal auch nicht wahrgenommene Beziehungsschwierigkeiten als Paar. Vielleicht wollen die Eltern sich trennen oder haben sich gerade getrennt.

Eltern fühlen sich mit den Erziehungsaufgaben in veränderten Lebenswelten häufig auch generell überfordert. So kann es zu schweren Belastungen des Familienlebens kommen, wenn Vater oder Mutter von Arbeitslosigkeit betroffen oder in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Ebenso können Spannungen durch den Einfluss unterschiedlicher Kulturen und Wertvorstellungen Ursachen schwerwiegender Konflikte und Probleme in Familien sein.

Aber nicht allein Schwierigkeiten im Zusammenleben von Kindern und Eltern beeinträchtigen Kinder und Jugendliche: Kinder, die im Kindergarten oder in der Schule auffallen, können damit einerseits Probleme in der Familie ausdrücken, aber auch ihr Unwohlsein, ihre Unzufriedenheit mit der betreffenden Einrichtung. Sie fühlen sich vielleicht von der Erzieherin oder dem Lehrer nicht angenommen oder sie sind überfordert.

Die Beratungsstelle bietet ein breites Spektrum von Hilfen an

Den unterschiedlichen Beratungsanlässen und den ganz verschiedenen Entstehungsbedingungen der Probleme von Kindern, Jugendlichen und Eltern entspricht das breite Spektrum von Hilfen, das die Erziehungs- und Familienberatungsstelle anbieten.

Beratung ist ein Weg, Lösungen zu finden und bislang verborgene Stärken weiterentwickeln und ausbauen zu können.

In der Regel werden die Eltern, die oder der Jugendliche oder auch die ganze Familie zu einem Erstgespräch eingeladen. Dieses erste Treffen dient dazu, dass die Beraterin oder der Berater die Probleme näher kennenlernt. Hier kann bereits über mögliche Ursachen gesprochen werden. Die Beraterinnen versuchen, die Schwierigkeiten zu verstehen. Gemeinsam mit den Betroffenen wird dann ein Weg zur Lösung und zur Bewältigung der Probleme gesucht. Hilfreiche Fragen können beispielsweise sein: Was wollen Sie erreichen? Welches sind Ihre Ziele für unsere gemeinsame Arbeit?

Nach dem Erstgespräch können sich Gespräche mit den Eltern, den Kinder oder Jugendlichen oder mit der ganzen Familie anschließen. Die Angebote sind von der speziellen Problemlage abhängig.

Darüber hinaus gibt es Gruppenangebote, z.B. für Eltern, die sich getrennt haben oder für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben.

Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht

Zwischen Ratsuchenden und BeraterInnen muss sich eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln können, weil ja sehr persönliche Erfahrungen und Gefühle besprochen werden. Deshalb unterliegen Beraterinnen und Berater der gesetzlichen Pflicht zum Schutz des Privatgeheimnisses ihrer Klienten. Das heißt, die Gespräche sind vertraulich. Personen außerhalb der Beratungsstelle oder MitarbeiterInnen anderer Einrichtungen wie Schule, Jugendamt oder Kindergarten, oder auch Familienangehörige erfahren nur mit Einwilligung der Betroffenen vom Inhalt der Beratung. Sollten also Gespräche mit diesen Einrichtungen oder Personen sinnvoll und erforderlich sein, dann werden sie von der Beratungsstelle nur auf Wunsch der Klienten oder mit deren ausdrücklichem Einverständnis aufgenommen.

Qualifizierte Fachkräfte arbeiten im Team

 In der Erziehungs- und Familienberatungsstelle arbeitet ein Team von Fachleuten unterschiedlicher Berufe zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben unterschiedliche Ausbildungen als Psychologen, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen oder als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Außerdem verfügen über besondere Zusatzausbildungen. Darüber hinaus haben sie sich mit Themen, die bei den verschiedensten Anlässen zur Beratung immer wieder von Bedeutung sind, vertieft befasst und bilden sich regelmäßig weiter. Auch im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung oder für Hilfen bei sexuellem Missbrauch haben sich die Beraterinnen und Berater zusätzlich qualifiziert.

Die Beratung ist kostenlos

Eltern und andere Personensorgeberechtigte haben ebenso wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Das ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Die erforderlichen Gespräche, die Beratung und die therapeutischen Angebote sind für die Ratsuchenden kostenlos.

Anruf genügt

Um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, genügt in der Regel ein Anruf. Sie bekommen dann so bald wie möglich einen Terminvorschlag für ein Erstgespräch. In der Regel beträgt die Wartezeit 2-4 Wochen.

Ganz allgemein gilt: Reden hilft. Scheuen Sie sich nicht, sich bei uns zu melden.

Angelehnt an: Bundeskonferenz für Erziehungsberatung

www.bke-beratung.de