Friedhöfe Hollingstedt & Börm

Die würdige Totenbestattung ist eine öffentliche Aufgabe und gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Die Kirchengemeinde Hollingstedt ist Friedhofsträgerin der beiden Friedhöfe und nimmt damit zugleich Aufgaben wahr, die eigentlich dem Staat obliegen, insbesondere wenn der Friedhof der einzige am Ort ist.

 

Friedhof Hollingstedt

Der Friedhof in Hollingstedt liegt seit 1845 in der Ortsmitte in der Straße Norderende, die nach Treia führt. Er ist durch einen Zentralweg in zwei Grabfelder aufgeteilt und in herkömmlicher Weise ausgerichtet. Er ist dabei geprägt von vielen Frei- und Rasenflächen, da zahlreiche Gräber nach Börm umgebettet worden sind.

Friedhof Börm

Der Friedhof in Börm liegt am Rand des Börmer Kooges gleich neben der Kapelle in der Straße, die nach Dörpstedt führt. Er ist in zwei Felder aufgeteilt und dabei geprägt von einem quadratischen Grundaufbau, der mit Bäumen überschattet wird. Der Friedhof existiert in Börm seit 1967.

 

Friedhofsatzung der Friedhöfe Hollingstedt und Börm

Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Hollingstedt

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Hollingstedt