St. Johannis Kirche
Hier beginnt die Schrage und das Gesetz für die St. Knudsgilde in Flensburg,
welche der allmächtige Gott segne und stärke und alle die, die diese stärken und
mit Recht halten zur Ehre Gottes und St. Knuds und zu aller Gesundheit und
Segen, die jetzt sind, und derer, die folgen werden.
Und sind da auswärtige Brüder in der St. Knudsgilde, so wolle Gott sie im
Inland und Ausland vor allem Schaden, oder was ihnen sonst noch zustoßen
möge, bewahren. (Einleitung zur Schrage für die St. Knudsgilde, a.D. 1170)