Unser Kirchengemeinderat

Unser KGR besteht zur Zeit neben dem Pastor aus 7 gewählten Mitgliedern und zwei berufenen.

 

Was macht der Kirchengemeinderat überhaupt?

Der Kirchengemeinderat- kurz KGR- ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des KGR, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehörten, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig:

Der Kirchengemeinderat:

  • verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
  • berät die Konzeption von Kinder-, Jugend-und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senioren, Kirchenmusik und Bildung
  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
  • vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr-und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung.

Weil die Aufgaben so vielfältig sind ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren. Dort sitzt ein Handwerker neben einer Praktikantin, eine Pädagogin neben einem Kaufmann, der Rentner neben einer jugendlichen Pfadfinderin. Sie alle bringen ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.

 

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