Aufgaben des Kirchengemeinderates

Der Kirchengemeinderat leitet die Gemeinde „rechtlich und geistlich in unaufgebbarer Einheit“. Zur rechtlichen Leitung gehören alle Aufgaben für die Ordnung der Kirchengemeinde: z. B. die Entscheidung über Gebäude, das Einrichten von Mitarbeiterstellen, die Mitwirkung bei der Besetzung der Pfarrstellen oder die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde.

Zur geistlichen Leitungsaufgabe gehören z.B. die Sorge für einen lebendigen Gottesdienst, die Pflege der Kirchenmusik, die Förderung der Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Ort oder auch die Begleitung und Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.

Grundsätzlich hat der Kirchengemeinderat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass das Evangelium in Schrift und Bekenntnis gemäß verkündigt und auf „vielfältige und einladende Weise“ erfahrbar wird. In dem gesellschaftlichen Leben sorgt der KGR dafür, dass die Kirchengemeinde ihren öffentlichen Auftrag in der Gesellschaft wahrnimmt, also sich zum Beispiel aktiv im Gemeinwesen an aktuellen Themen wie der Situation der Flüchtlinge oder des Klimaschutzes beteiligt und vernetzt.