Fragen & Antworten: Austritt

Ich überlege, aus der Kirche auszutreten
Wir würden es als Kirchengemeinde sehr bedauern, wenn Sie diesen Schritt tun, ohne vorher mit Pastor Schulz Kontakt aufgenommen zu haben. Denn oft sind es kleine Anlässe, das das "Fass zum Überlaufen bringen", Konflikte mit den Pastor/inn/en, eine weitgehende Entfremdung oder Ablehnung christlicher Glaubensinhalte oder schwerwiegende persönliche Gründe, die eigentlich seelsorgerliche Begleitung erfordert hätten und die Enttäuschung darüber, falls diese Begleitung ausgeblieben ist. Wer aus der Kirche austritt, scheidet damit aus unserer christlichen Gemeinschaft aus; und ein solcher Schritt sollte nicht unpersönlich und ohne Aufklärung über die Folgen auf einem Amt geschehen. Manchmal gibt es auch Punkte, die geklärt werden können; Missverständnisse, z. B. über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuern, können beigelegt haben. Und gerade, wenn Sie sich kritisch mit den Pastorn und der christlichen Gemeinschaft auseinandersetzen, wäre es gut, diese Kritik auch den entsprechenden Stellen mitzuteilen. Denn es kann sich in der Gemeinde nichts zum Bessern ändern, wenn Sie stillschweigend austreten. Vielleicht suchen Sie vor dem Vollzug des Austritts doch noch einmal das Gespräch mit einem Pastor / einer Pastorin, denn Ihr Austritt hat für Sie - und unter Umständen auch für Ihre Angehörigen - Konsequenzen.

Warum kommt der Pastor nicht, wenn ihm mein Austritt bekannt ist?
Da unsere bundesrepublikanische Verfassung jedem Menschen uneingeschränkte Religionsfreiheit zusichert, respektieren wir als Gemeinde Ihre Entscheidung - auch Ihre Entscheidung gegen uns. Der Pastor / die Pastorin wird Sie also auch nicht unangefragt aufzusuchen und Ihre Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Ihre Entscheidung wird von uns respektiert - aber mit allen Konsequenzen. Darüber informieren wir Sie in einem Brief, den wir an alle Ausgetretenen nach dem Austritt versenden. Sollten Sie das Bedürfnis nach einem Gespräch mit uns haben, rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Gespräch mit Pastorin oder Pastor. Sollten Sie wieder in die Kirche eintreten wollen, ist ein Gespräch mit einer Pastorin / einem Pastor unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich dann direkt an Pastor Schulz. Falls Sie schwer erkrankt sind und Ihre Krankheit lebensbedrohlich wird - und Sie möchten unbedingt wieder in die Kirche eintreten -, zögern Sie nicht, bei der Pastorin / dem Pastor anzurufen oder Ihre Angehörigen zu bitten, diesen Anruf in Ihrem Namen zu tun. Die Pastorin / der Pastor sollte von Ihrer Willensänderung möglichst durch Sie erfahren und wird dann auch umgehend zu Ihnen ans Kranken- und auch ans Sterbebett kommen.

Welche Folgen hat mein Kirchenaustritt?
Folgende Konsequenzen hat Ihr Kirchenaustritt: Sie verlieren mit Ihrem Austritt das Recht zur Übernahme und Ausübung des Patenamtes, können nicht mehr am Abendmahl teilnehmen, nicht kirchlich getraut und auch nicht kirchlich beerdigt werden. Außerdem sind Sie nicht mehr in der Lage, innerhalb der Kirche und in den von der Kirche getragenen Einrichtungen (kirchliche Krankenhäuser, kirchliche Kindertagesstätten, kirchliche Jugendeinrichtungen, diakonische Einrichtungen) beruflich tätig zu sein und können auch in kein kirchliches Ehrenamt berufen oder gewählt werden z. B. in den Kirchenvorstand oder die Synode. Außerdem dürfen Sie auch den Kirchenvorstand nicht mehr mitwählen. Dafür zahlen Sie jedoch auch keinen Mitgliedsbeitrag (Kirchensteuer) mehr.

Wer erfährt von meinem Austritt?
Das Standesamt schickt die Bescheinigungen über die erfolgten Kirchenaustritte an die Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand erfährt auf seiner nächsten Sitzung dann, wer aus der Kirchengemeinde Fruerlund ausgetreten ist. Denn der Austritt ist ein Abschied von der christlichen Gemeinschaft - und diese wird durch den Kirchenvorstand repräsentiert.

Wie trete ich aus?
Der Austritt muss formal auf dem Standesamt erklärt werden und kostet eine Gebühr.