Fragen & Antworten: Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in Fruerlund wieder in die Kirche eintreten will?  
In unserer Kirchengemeinde Fruerlund liegt dem Kirchenvorstand sowie den Pastoren sehr daran, dass Ihr Wiedereintritt nicht anonym geschehen sollte. Denn es geht ja um Ihre bewusste und gewollte Zugehörigkeit zu unserer christlichen Gemeinschaft. Wenden Sie sich deshalb bitte an Pastor Schulz oder eine/n Pastor/in Ihrer Wahl, um ersten Kontakt aufzunehmen und um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Denn wir möchten, dass Ihr Schritt nicht nur verwaltungsmäßig und formal durch das Ausfüllen und Unterschreiben unseres Wiedereintrittformulars erfolgt, sondern auch mit einer vielleicht neuen Erfahrung verbunden ist. Deshalb gehört bei uns ein persönliches Gespräch zu Ihrem Wiedereintritt, in dem es um gegenseitiges Kennenlernen geht und meistens auch um die Motive Ihres Austritts und erneuten Eintritts, um Fragen und Informationen zu Glauben und Kirche. Für dieses Gespräch gilt selbstverständlich - wie für alle seelsorgerlichen Gespräche - die Schweigepflicht.

Muss ich dann noch einmal getauft werden?
Sie werden nicht noch einmal getauft. Denn die Taufe ist einmalig und wird grundsätzlich als Sakrament der Einheit der Christenheit von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Sie werden auch dann nicht getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Muss ich getauft werden, wenn ich vor meinem Wiedereintritt gar keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Ja. Denn dann handelt es sich nicht um einen Wiedereintritt, sondern um einen Eintritt in die christliche Kirche. Und dann werden Sie durch Ihre Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht dann in der Regel ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus, damit Sie den christlichen Glauben näher kennen lernen können. Näheres können Sie bei den Fragen zur Taufe Erwachsener auf unserer Homepage erfahren oder durch ein Gespräch mit Pastor Schulz.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will? 
Nein, es findet keine Glaubens- oder Katechismusprüfung statt. Vorgesehen ist in der Regel ein persönliches Gespräch mit Pastor Schulz oder einem Pastor / einer Pastorin Ihrer Wahl sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Wenn es Ihr Wunsch ist, kann Ihr Wiedereintritt auch in einem Gottesdienst erfolgen - und Sie können durch Zusage eines biblischen Wortes, das Sie sich aussuchen, und durch Segenszuspruch wieder in die christliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Vor einem Wiedereintritt sollten Sie jedoch prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche und Ihrem Glauben wirklich ist. Dies können nur Sie selbst entscheiden - denn ein Wiedereintritt ist eine wichtige Entscheidung.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche? 
Die Kirche ist eine große vielfältige Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die verschiedensten Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für Ihr Leben und Ihre Lebensgestaltung, aber auch hinsichtlich der großen Fragen nach dem Ursprung, Sinn und Ziel ihres Lebens. Darüber hinaus haben Sie - wenn Sie vor Ihrem Wiedereintritt getauft und konfirmiert wurden - folgende Rechte: 1. Recht auf kirchliche Trauung, d.h. das Recht auf einen Hochzeitsgottesdienst anlässlich Ihrer Eheschließung, den ein Pastor / eine Pastorin in einer Kirche oder Kapelle Ihrer Wahl gestaltet (bzw. das Recht auf die kirchliche und gottesdienstliche Feier eines Hochzeitsjubiläums wie z. B. anlässlich einer Goldenen oder Diamantenen Hochzeit) 2. das Recht, das Patenamt zu übernehmen und auszuüben 3. das Recht, an den alle 6 Jahre stattfinden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen (ab 16 Jahren) 4. das Recht, für den Kirchenvorstand zu kandidieren und dort mitzuarbeiten (ab 18 Jahren) 5. das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und 6. das Recht auf ein kirchliches Begräbnis, d.h. mit einem Trauergottesdienst, den ein Pastor / eine Pastorin in einer Kirche oder Kapelle gestaltet, bestattet zu werden. Außerdem können Sie selbstverständlich an vielen Angeboten unserer Kirchengemeinde oder anderer Kirchengemeinden teilnehmen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer gemeinsam mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches Betragseinzugsverfahren wäre erheblich teurer.

Was kostet mich der Wiedereintritt?
Im Unterschied zu Ihrem Austritt bei den staatlichen Stellen, ist der Eintritt in die evangelische Kirche nicht mit einer Gebühr verbunden. Befinden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Wiedereintritts jedoch in einem lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis, so wird - rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem Ihr Wiedereintritt stattfand - wieder Kirchensteuer fällig.

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
Es gibt viele Mitglieder, die gar keine Kirchensteuer bezahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer - nicht des Einkommens! - gezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Singles, 1703,99 € für Verheiratete und 2258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2500 € brutto monatlich verdient und verheiratet ist, zahlt 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden - und so verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar dafür, dass Ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Lassen Sie bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Wer als getaufte Christin / als getaufter Christ aus welchen Gründen auch immer einmal aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit den Wiedereintritt vollziehen. Ihr Wiedereintritt ist grundsätzlich jederzeit bei einem Pastor / einer Pastorin möglich - es muss nicht der für Sie zuständige Gemeindepastor oder die zuständige Gemeindepastorin sein.

Welche Unterlagen benötige ich für meinen Wiedereintritt?
Sofern Sie mit Pastor Schulz oder dem Pastor / der Pastorin Ihrer Wahl nicht persönlich bekannt sind, empfiehlt es sich, Ihren Personalausweis dabei zu haben. Außerdem werden bei Ihrem Wiedereintritt die Daten Ihres Austritts (von Ihrer Austrittsbescheinigung) sowie Ihre Tauf- und Konfirmationsurkunde bzwl Ihre Tauf- und Konfirmationsdaten benötigt.

Wer entscheidet über meinen Wiedereintritt?
Der Pastor / die Pastorin Ihrer Wahl nimmt Ihre Daten auf - und gibt Ihren Wiedereintritt dem Kirchenvorstand auf der nächsten Sitzung bekannt. In der Regel beschließt der Kirchenvorstand dann auch Ihren Wiedereintritt.

Werde ich nach meinem Wiedereintritt der Gemeinde vorgestellt?
Nicht gegen Ihren Willen. Wenn es auch Ihr Wunsch ist, kann in einem Gottesdienst Ihr Wiedereintritt bekannt gegeben werden. Sie können sich sogar einen biblischen Spruch aussuchen - der Ihnen gemeinsam mit einem Segenszuspruch zugesagt wird.