Fragen & Antworten: Beerdigung

Finden im Gemeindezentrum Fruerlund auch Trauerfeiern statt?
Ja, auch im Gemeindezentrum Fruerlund besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier eines Kirchenmitgliedes aus unserer Gemeinde - mit Sarg oder auch mit Urne - stattfinden zu lassen.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
In der Regel finden die Bestattungen der Kirchengemeinde Fruerlund auf dem Adelbyer Friedhof, dem Friedenshügel oder dem Mühlenfriedhof statt. Die Friedhofswahl richtet sich oft nach dem Wunsch des / der Verstorbenen, dem Standort bereits vorhandener Gräber, oder es wird der Friedhof gewählt, zu dem die nächsten Angehörigen den kürzesten Anfahrtsweg haben Falls Sie eine Bestattung auf einem Friedhof außerhalb Flensburgs wünschen, liegt es an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob dies möglich ist.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Entscheidung trifft jeder für sich und sollte von den Angehörigen auch respektiert werden. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner muss die Familie des Verstorbenen selbst zahlen - und diese Bestattung gilt dann auch nicht als kirchliche Bestattung. Suchen Sie als Angehörige des Ausgetretenen Trost, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Ihre Pastorin wenden.

Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, sofern jemand zum Zeitpunkt seines Todes Kirchenmitglied war. Ein Suizid ist heutzutage kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich könnte man auf Lieder während eines Trauergottesdienstes verzichten. Aber bedenken Sie, dass der Gesang durchaus hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz vielleicht Trost spenden kann. Der Gesang bietet Ihnen auch die Möglichkeit, aktiver an diesem für Sie so schweren Gottesdienst teilzunehmen. Selbst wenn Sie nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen in der Trauergemeinde, die mitsingen - und Sie können den Text der Strophen im Gesangbuch verfolgen und vielleicht auch mitsummen, so Ihnen die Stimme versagt. Sprechen Sie im Beerdigungsgespräch mit Ihrer Pastorin / Ihrem Pastor darüber - und suchen Sie gemeinsam Lieder aus. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke - mit der Orgel oder auch von der CD - spielen zu lassen. Besprechen Sie bitte auch die Auswahl der Instrumentalstücke mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.

Muss ich mich um das Grab meines Angehörigen kümmern?
Die Ordnung eines Friedhofs legt auch fest, wer sich um die Gräber kümmern soll. Besprechen Sie bitte mit der örtlichen Friedhofsverwaltung, welche Möglichkeiten es für Sie im Hinblick auf die Grabpflege gibt.

Was bedeutet es, wenn jemand abgekündigt wird?
In der Regel am Sonntag nach der Beerdigung bzw. nach der erfolgten Urnenbeisetzung findet im normalen Gemeindegottesdienst im Gemeindezentrum Fruerlund oder der Gemeinde, zu der der / die Verstorbene gehörte, eine Fürbitte für den / die Verstorbene/n statt. Dazu sind alle Angehörigen herzlich eingeladen.

Was geschieht am Ewigkeitssonntag?
Am Ewigkeitssonntag, der allgemein besser als Totensonntag bekannt ist, werden die Namen aller Gemeindeglieder verlesen, die im zurückliegenden Kirchenjahr - die also nach dem 1. Advent im Vorjahr bis zum Ewigkeitssonntag in diesem Jahr - gestorben und beerdigt worden sind. Hauptkonfirmanden entzünden für jede/n Verstorbene/n eine Kerze und stecken diese in ein Holzkreuz. Das Gedenken an die Toten sowie die Fürbitte für die Gestorbenen wie auch für die Trauernden stehen im Mittelpunkt dieses Gottesdienstes. In der Kirchengemeinde Fruerlund erhalten die Angehörigen eine persönliche Einladung zum Gottesdienst am Ewigkeitssonntag.

Was ist eine Aussegnung?
Traditionell wurde früher zu Hause gestorben und deshalb auch im Haus oder in der Wohnung des Verstorbenen von ihm im Kreis seiner Familie und engsten Angehörigen Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Aber auch in Fruerlund ist dies möglich: Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt oder bereits gestorben ist, ist es möglich, Ihren Pastor / Ihre Pastorin anzurufen. Die Pastorin / der Pastor wird dann so schnell wie möglich zu Ihnen ins Haus kommen und Sie beim Abschied begleiten. Bei der Aussegnung im Haus hören wir auf ein tröstendes Bibelwort, sprechen (gemeinsam) einen Psalm und befehlen im Gebet den / die Verstorbene/n der Liebe und Ewigkeit Gottes an. Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus oder Hospiz stirbt, ist auch dort eine Aussegnung möglich. Diese wird in der Regel von Krankenhauspastoren oder den Pastoren / Pastorinnen im Hospiz durchgeführt. Möchten Sie, dass Ihre Gemeindepastorin / Ihr Gemeindepastor diese Aussegnung durchführt, teilen Sie Ihren Wunsch bitte den Mitarbeitenden im Krankenhaus bzw. im Hospiz mit und bitten Sie diese, telefonisch bei Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin nachzufragen, ob er / sie zur Aussegnung ins Krankenhaus bzw. Hospiz kommen kann. Nach der Aussegnung ist es dann sinnvoll, ein Beerdigungsinstitut zu benachrichtigen. Wenn Sie es wünschen, wird der Bestatter / die Bestatterin Ihren verstorbenen Angehörigen noch einige Stunden bei Ihnen im Haus lassen, damit Ihre Familie in Ruhe Abschied nehmen kann. Dies sollten Sie mit Ihrem Bestatter / Ihrer Bestatterin besprechen.

Was kostet eine Beerdigung?
Bei einer Bestattung entstehen dem Bestatter Kosten für Sarg, Blumenschmuck, Anzeigen und Trauerkarten, die Dekoration für den Raum, in dem die Trauerfeier stattfindet, sowie für weitere Dienstleistungen, die der Bestatter / die Bestatterin für Sie übernimmt. Bitte erkundigen Sie sich in dieser Hinsicht bei einem Beerdigungsinstitut. Hinzukommen dann auch noch die Kosten für das Grab und den Grabstein - bitte fragen Sie den Bestatter / die Bestatterin auch danach. Eventuell können - bei der Nutzung einer Friedhofskapelle - auch Gebühren für diese Nutzung sowie für den Organisten / die Organistin hinzukommen. Auch darüber kann ein Bestatter Sie informieren. Der Dienst der Pastorin / des Pastors für das Beerdigungsgespräch, die Durchführung des Trauergottesdienstes, gegebenenfalls die Urnenbeisetzung und eventuelle seelsorgerliche Nachbesuche ist bereits durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder gedeckt und wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Wenn eine Trauerfeier eines Kirchenmitgliedes im Gemeindezentrum Fruerlund gewünscht wird, sind auch die Kosten für die Nutzung dieses Raumes sowie der Dienst des Organisten / der Organistin bereits durch die Kirchensteuern bezahlt.

Was tue ich, wenn ich eine Trauerfeier nicht bezahlen kann?
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, eine Trauerfeier bzw. eine Beerdigung zu bezahlen, teilen Sie bitte dem Bestatter Ihre Situation mit. Er wird dann wissen, welche Anträge wo zu stellen sind, und kann Ihnen auch in dieser Situation hilfreich zur Seite stehen.

Was tut ein Pastor, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?
Der Pastor / die Pastorin wird sich umgehend, nachdem er / sie von einem Sterbefall erfahren hat, bei den nächsten Angehörigen melden, um einen Termin für ein Beerdigungsgespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch ist Zeit, um über den / die Verstorbene/n und das Leben von und mit ihm zu sprechen, und die Erinnerungen, die Trauer, die Dankbarkeit für die gemeinsame Zeit, gegebenenfalls auch Fragen, warum dies so geschehen musste, und Klagen anzusprechen. Außerdem wird die Pastorin / der Pastor Ihnen auch genau mitteilen, wie die Trauerfeier ablaufen wird.

Was versteht man unter einer kirchlichen Beerdigung?
Eine kirchliche Beerdigung oder Trauerfeier ist ein Gottesdienst anlässlich des Todes eines Kirchenmitgliedes. Dieser Gottesdienst wird von einem Pastor / einer Pastorin vorbereitet und durchgeführt und findet in der Regel in kirchlichen Räumen (Kapelle; Gemeindezentrum; Kirche) statt. Die Trauerfeier will eine Würdigung des verstorbenen Menschen und seines Lebensweges sein und zugleich eine Hilfe für die Angehörigen. Die Verkündigung der christlichen Auferstehungsbotschaft und Auferstehungshoffnung und damit die Ausrichtung auf Gott sind zentral, da wir daran glauben, dass die Verstorbenen nach dem Ende ihres Lebens in Gottes Liebe für immer geborgen und aufgehoben sind. Der Tag der Trauerfeier ist meistens ein Tag, der für die Angehörigen nur schwer zu ertragen ist. Sobald jedoch das Orgelspiel einsetzt und die ersten Worte gesprochen sind, lässt die innere Anspannung häufig nach. Die geäußerten Gedanken, Lesungen, Lieder und Gebete können aufgenommen werden - und werden oft als tröstlich empfunden. Alles, was während der Trauerfeier geschieht, ist im Beerdigungsgespräch rechtzeitig und ausführlich besprochen worden, so dass für die Angehörigen eigentlich keine Unsicherheiten während des Trauergottesdienstes entstehen sollten. Falls Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie Ihre Pastorin / Ihren Pastor im Beerdigungsgespräch - er / sie wird Ihre Fragen gern beantworten.

Welche Aufgaben hat ein Bestatter, wenn ein Trauerfall eingetreten ist?
Ein Beerdigungsinstitut und ein Bestatter / eine Bestatterin regeln zahlreiche formale Angelegenheiten, die nach dem Eintritt eines Sterbefalls entstehen: Abmeldung bei Ämtern und Versicherungen, Anfordern von Sterbeurkunden, Gestaltung der Traueranzeige und Trauerbriefe, Bestellen der Kränze, Blumen und Sarggestecke u.v.m. Genaueres kann Ihnen ein Bestatter / eine Bestatterin auf Anfrage sagen. Außerdem bespricht der Bestatter mit Ihnen die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) und erteilt Auskünfte zu besonderen Arten der Beisetzung (z. B. Baum- oder Friedwaldbestattungen o.ä.). Gemeinsam werden Sie mit dem Bestatter einen Termin für die Trauerfeier festlegen. Der Bestatter stellt dann den Kontakt zum zuständigen Gemeindepfarramt her, teilt dem zuständigen Pastor / der zuständigen Pastorin den Eintritt des Sterbefalls mit, spricht den beabsichtigten Termin für den Trauergottesdienst ebenfalls mit dem Pastor / der Pastorin ab und gibt dann die Telefonnummer der nächsten Angehörigen weiter, so dass der Pastor / die Pastorin sich umgehend bei diesen melden kann.

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern die Menschen selbst Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch von der Familie respektiert werden. Wenn die Bestattungsform vom Verstorbenen schriftlich festgehalten worden ist, sollten und - wenn diese sogar in einem Testament aufgeschrieben wurde: - müssen Sie sich als Angehöriger daran halten. Wenn keine Wünsche vor dem Eintritt des Todes geäußert wurden, entscheiden die nächsten Angehörigen. Das sind in der Regel die Ehepartner oder- so diese nicht mehr vorhanden sein sollten - die Kinder oder andere Verwandte bzw. Angehörige. Falls Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich von einem Bestatter / einer Bestatterin über die Möglichkeiten der klassischen oder besonderen Bestattungsformen beraten.