Fragen & Antworten: Konfirmation

Dürfen wir während der Konfirmation filmen und fotografieren?
Nein. Da in der Vergangenheit Film- und Fotoaufnahmen für Unruhe und großen Unmut bei den Konfirmationsfamilien gesorgt haben, hat der Kirchenvorstand Film- und Fotoaufnahmen während des Gottesdienstes untersagt. Dabei haben wir vor allem auch an die zu konfirmierenden Jugendlichen gedacht: Denn nicht jede/r möchte während der Konfirmationshandlung fotografiert oder gefilmt werden. Und diese Haltung unterstützen wir. Sie haben aber die Möglichkeit, vor Beginn des Konfirmationsgottesdienstes und im Anschluss daran alle Foto- und Filmaufnahmen zu machen, die Sie gerne hätten - Gruppen- oder Einzelfotos, vor der Kirche oder im Gottesdienstraum, mit oder ohne Pastorin u.v.m. Lediglich die Segenshandlung kann nicht nachgestellt werden - doch der Segen und das Segensgeschehen lässt sich durch kein Foto abbilden. Sondern Segen wird mit dem Herzen empfangen und aufgenommen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Konfirmation unserer Jugendlichen zu feiern - mit gemeinsamen Liedern, Gebeten und dem Berührtwerden durch Gottes reichen Segen.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Die Aufgaben der Patinnen und Paten enden tatsächlich mit der Konfirmation, weil die oder der Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist selbstverständlich schön, wenn die guten und hoffentlich gewachsenen Kontakte und das Vertrauensverhältnis zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

Ist der Besuch des Konfirmandenunterrichts in einer anderen Kirchengemeinde möglich?
Zunächst einmal ist es so, dass die Jugendlichen in der Regel in der Kirchengemeinde den Konfirmandenunterricht besucht, in der es auch wohnt und die vielleicht schon durch einige Gottesdienste und Veranstaltungen kennt. Dies bietet sich auch deshalb an, weil Freundinnen und Freunde und vielleicht auch jetzige oder ehemalige Klassenkameradinnen und Klassenkameraden dort den Unterricht besuchen und so die Vertrautheit am größten ist. Haben Sie jedoch gute Gründe dafür, Ihr Kind in einer anderen Gemeinde anzumelden, so fragen Sie bitte den für diese Gemeinde zuständigen Pastor oder die zuständige Pastorin.

Kann ich auch als Erwachsener konfirmiert werden?
Wie auch für die Taufe gibt es auch für die Konfirmation keine Altersbegrenzung. Voraussetzung für Ihre Konfirmation ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf Ihre Konfirmtion ist eine kirchliche Unterweisung notwendig. Diese kann unterschiedliche Formen haben - z. B. Einzelstunden, Tauf- oder Glaubenskurs, Tauf- und Konfirmationsunterricht für Erwachsene. Häufig entsteht der Wunsch, konfirmiert zu werden, im Zusammenhang mit einer anderen Amtshandlung z. B. der eigenen kirchlichen Hochzeit. Bitte sprechen Sie Pastor Schulz rechtzeitig - schön wäre wenigstens ein 3/4 Jahr vor der Amtshandlung, für die Sie konfirmiert sein wollen - an, damit wir die Unterweisung mit Zeit planen können. Die Konfirmation findet dann im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes statt, in dem Sie gemeinsam mit der versammelten Gemeinde den christlichen Glauben öffentlich bekennen und Segen zugesprochen bekommen.

Mein Kind ist nicht getauft. Kann es trotzdem konfirmiert werden?
Ist Ihr Kind noch nicht getauft worden, so ist der Konfirmandenunterricht gleichzeitig Taufunterricht und im Verlauf seiner Konfirmandenzeit oder auch im Rahmen seiner Konfirmation wird Ihr Kind dann getauft. Eigentlich wäre eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, dann nicht mehr notwendig, wenn Ihr Kind bei seiner Taufe 14 Jahre alt war. Dann nämlich hat es als Religionsmündiger schon selbst Ja zur Taufe gesagt. In unserer Gemeinde wird Ihr Kind dennoch mit seinen Mitkonfirmanden zusammen eingesegnet, also konfirmiert, und erhält selbstverständlich auch eine eigene Konfirmationsurkunde.

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit anderen Jugendlichen und Freundinnen und Freunden in der Konfirmandengruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist eine bereichernde und schöne Erfahrung. Wer jedoch z. B. kirchlich heiraten oder das Patenamt übernehmen möchte, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

Wann beginnt der Konfirmandenunterricht und wann endet er?
In der Kirchengemeinde Fruerlund haben wir das Modell des sogenannten zweijährigen Unterrichts. Das heißt die Jugendlichen beginnen z. B. nach den Sommerferien 2011 und werden im April / Mai 2013 konfirmiert.

Wann findet der Konfirmandenunterricht statt?
Der Konfirmandenunterricht findet entweder für einen Jahrgang dienstags oder donnerstags statt. Es gibt jeweils 2 Gruppen - eine um 15.30 Uhr, die andere um 16.30 Uhr. Der Unterricht dauert jeweils eine Stunde (60 min.) und findet im Gemeindezentrum Fruerlund statt.

Wann melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an?
Der Anmeldetermin für den neuen Konfirmandenjahrgang findet in der Regel zwischen Himmelfahrt und Pfingsten statt. Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen in unserem Gemeindebrief und auf die Aushänge in unseren Schaukästen, da wir die Jugendlichen nicht persönlich anschreiben. Sie können aber auch gern auf unsere Homepage gehen und dort nachsehen - wir werden den Anmeldetermin rechtzeitig dort bekanntgeben.

Was ist die Konfirmation?
Wurde Ihr Kind im Säuglings- oder Kinderalter getauft, haben Sie und die Patinnen und Paten stellvertretend für Ihr Kind die Taufentscheidung getroffen. Als Jugendlicher sollte Ihr Kind selbst Ja zu seiner Taufe sagen, es soll also Ihre damalige Taufentscheidung bestätigen. Confirmare heißt nichts anderes als bestätigen oder bekräftigen. Diese Bekräftigung des Taufbekenntnisses erfolgt bei uns, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, weil es damit religionsmündig ist. Damit Ihr Kind weiß, zu was es Ja sagt, geht der Konfirmation auch der Konfirmandenunterricht voran, der ein nachgeholter Taufunterricht ist.

Was ist eine Konfirmandenfreizeit?
Konfirmandenfreizeit ist der kirchliche Ausdruck dafür, dass wir gemeinsam mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden am späten Freitagnachmittag in ein kirchliches Freizeitheim fahren, das Wochenende verbringen und am Sonntagmittag zurückkehren. Auf der Freizeit suchen die Konfirmandinnen und Konfirmanden ihre Konfirmationssprüche aus und bereiten ihre Konfirmation vor.

Was muss ich zur Anmeldung alles mitbringen?
Zur Anmeldung Ihres Kindes zum Konfirmandenunterricht ist es nötig, dass wenigstens ein Elternteil die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zum Anmeldetermin begleitet. Da dieser Termin in der Regel in den Nachmittags- und früheren Abendstunden liegt, ist dies meistens unproblematisch. Sollten Sie dennoch an diesem Termin verhindert sein, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu Pastor Schulz auf. Dann vereinbaren wir einen anderen Termin zur Anmeldung Ihres Kindes. Bringen Sie bitte auch ein wenig Zeit beim Anmeldetermin mit, dasich immer schwer einschätzen lässte, wieviele Personen wann kommen. Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung Ihres Kindes benötigt: Entweder Ihr Stammbuch mit dem Taufeintrag Ihres Kindes oder die Taufurkunde Ihres Kindes. Wurde Ihr Kind noch nicht getauft, kann es selbstverständlich ebenfalls am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Dann sind erst einmal keine Unterlagen notwendig.

Was schenkt man zur Konfirmation?
Es ist inzwischen weit verbreitet, den Konfirmierten Geld zu schenken. Dann können die Jugendlichen dieses verwenden, um sich einen größeren Wunsch zu erfüllen oder es für ihren Autoführerschein, ihre Ausbildung oder ihr Studium zurücklegen und sparen. Aber auch ein schönes Buch, ein persönliches Schmuckstück oder eine CD sind natürlich möglich. Achten Sie auf die Geschenktipps zur Konfirmation, die mitunter auch von kirchlichen Stellen ausgegeben werden. Am schönsten ist natürlich: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches und Einmaliges für Ihr Kind / Ihren Konfirmanden / Ihre Konfirmandin / Ihr Patenkind einfallen.

Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?
In diesem Punkt gehen in der Regel die Vorstellungen der Jugendlichen und die der Eltern etwas auseinander. Die Konfirmationskleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen - und sie sollte auch für einen Gottesdienst geeignet sein. Daneben ist es auch noch wichtig, dass der / die Jugendliche sich in der Kleidung bewegen kann und wohlfühlt. Besprechen Sie diese Frage am besten mit Ihrem Kind. Bei einem Elternabend vor der Konfirmation haben Sie auch die Gelegenheit, diese Frage mit Pastor Schulz und / oder den Eltern der anderen Konfirmanden zu besprechen.

Was sollte ich bei der Anmeldung meines Kindes zum Konfirmandenunterricht bedenken?
Vor seiner Anmeldung sollte die Teilnahme am Konfirmandenunterricht in der Familie mit Ihrem Kind eingehend besprochen werden. Denn kein Kind sollte ohne oder gar gegen seinen Willen zum Unterricht angemeldet werden. Mitunter kann es auch hilfreich sein, gemeinsam mit Pastor Schulz dieses Gespräch zu führen. Rufen Sie dann gerne an unter Tel.: 31 18 44. Auch wenn Ihr Kind sich gegen den Besuch des Konfirmandenunterrichts entscheidet, ist und bleibt es aufgrund seiner Taufe weiterhin Kirchenmitglied.

Welche Kosten entstehen durch den Konfirmandenunterricht?
Es entstehen Kosten für das Material (Mappe, Bibel) und für die Konfirmandenfreizeit. Genauere Auskünfte gibt Ihnen gern Pastor Schulz.

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?
Mit der Konfirmation werden den Konfirmierten folgende Rechte zugesprochen: 1. Teilnahme am Abendmahl (in allen evangelischen Gemeinden) 2. Übernahme des Patenamtes 3. Recht auf kirchliche Trauung (=kirchliche Hochzeit) 4. Teilnahme an den Kirchnvorstandswahlen: 4.1 (ab 16 Jahren): Recht, alle 6 Jahre die Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen 4.2 (ab 18 Jahren): Recht, selbst für den Kirchenvorstand als Mitglied zu kandidieren und gewählt zu werden 5. Recht auf ein christliches Begräbnis, d.h. der Trauergottesdienst wird von einer Pastorin / einem Pastor für die Angehörigen gestaltet und findet in einer Kirche statt. Daneben gibt es natürlich auch das Recht, sich ehrenamtlich in der Kirchengemeinde zu engagieren und in die Kirchengemeinde einzubringen. Die genannten Rechte verliert man ohne Ausnahme, wenn man aus der Kirche austritt.

Wie alt muss mein Kind bei der Konfirmation sein?
Der Kirchenvorstand Fruerlund hat beschlossen, dass Ihr Kind bis zum 31. Mai des Jahres, in dem es konfirmiert werden soll, das 14. Lebensjahr vollendet haben muss.

Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind dennoch konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation Ihres Kindes ist möglich. Denn Ihr Kind entscheidet mit der Vollendung des 14. Lebensjahres selbst über seine Zugehörigkeit zur Kirche und gegebenenfalls auch über seine Taufe