Altar1 03

Kirchenbesuch ab dem 17. Mai unter Auflagen wieder möglich

14.05.2020

Der Kirchengemeinderat hat beschlossen, die Auferstehungskirche Glücksburg ab dem 17. Mai wieder zu öffnen. Die Landesregierung hat dies in einem Erlass ermöglicht. Allerdings finden Gottesdienste und Amtshandlungen in der Kirche unter Auflagen statt. Die Anzahl der Besucher*innen ist begrenzt. Die Namen und Kontaktdaten müssen aufgenommen werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Ein Mund-Nase-Schutz muss benutzt werden. Es dürfen nur markierte Plätze besetzt werden. Auf 2 m Abstand zwischen Personen ist zu achten. Im Eingangsbereich müssen die Hände desinfiziert werden. Die Regeln zur Husten- und Nieshygiene sind einzuhalten. Nach dem Verlassen der Kirche sind Ansammlungen zu vermeiden. Nur unter diesen Bedingungen können Gottesdienste und Amtshandlungen in der Kirche erfolgen. Am 17. Mai feiern wir also nach 10 Wochen wieder einen Gottesdienst. Die Gottesdienste finden sonntags um 9.30 Uhr in der Auferstehungskirche statt.