Welche Bestattung?

Der Friedhof Husby wird durch den Träger der Ev-Luth Kirchengemeinde Husby geführt. Mit einer Größe von 1,6 ha ist er auch als Landfriedhof ein Refugium für Fauna und Flora und bietet dem Besucher Stille und eine Umgebung der Beschaulichkeit.

Er ist mit seinen Grabstellen ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Zugleich ist der Friedhof ein Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündet, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Er ist auch ein Garten des Lebens, in dem sich die Vielfalt von Gottes Schöpfung und christlicher Verantwortung für die Umwelt in Form der Bepflanzung und Pflege der Grabstätten zeigen soll. Er dient der Bestattung der Glieder der Kirchengemeinde sowie allen Personen, die beim Ableben im Bereich der Kirchengemeinde Husby ein Recht auf Bestattung besaßen.

In verschiedenen, umfangreichen Bestattungsformen bietet der Friedhof die Möglichkeiten, wie sie die Gesellschaft in  ihrer ständigen Verwandlung wünscht und lebt.
 

Grabarten

An dieser Stelle kann nur ein allgemeiner Überblick gegeben werden, der nicht alle nach der Friedhofssatzung gegebenen Möglichkeiten zeigt. Die Friedhofsverwaltung Husby gibt jederzeit gerne weitergehende Auskünfte! Die Kontaktdaten finden Sie unter "Ansprechpartner" auf dieser Homepage.

Auf unserem Friedhof sind Erdbestattungen im Sarg oder Urnenbestattungen nach einer Einäscherung möglich. Die Ruhezeit bei einer Erdbestattung beträgt 30 Jahre, bei einer Urnenbestattung 20 Jahre.
Erdbestattungen

Bei Erdbestattungen handelt sich um Wahlgrabstätten, die eine Verlängerung der Ruhezeit möglich machen.  Den Ort für ein Wahlgrab können Sie sich mit der Friedhofsverwaltung auf dem Friedhof aussuchen. Der Ort für ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab kann über das Ende der Ruhezeit hinaus nicht verlängert werden.

Familiengräber sind Wahlgrabstätten: Wenn Sie später weitere Familienangehörige auf derselben Grabstelle beisetzen wollen, besteht dazu die Möglichkeit. Die zunächst noch nicht benötigten Grabstellen können Sie dabei in Form eines Vorerwerbs in 5-Jahresschritten reservieren. Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab läßt sich zeitlich verlängern, wenn es der Friedhofsplanung nicht entgegensteht.
Bei Wahlgräbern können Sie entscheiden, ob Sie ein Erdrasenwahlgrab anlegen oder ob Sie Ihr Grab bepflanzen möchten. Ein Rasengrab wird vom Friedhofsbediensteten gemäht und darf darum nicht bepflanzt oder mit Blumenschmuck belegt werden. Ein bepflanztes Grab pflegen Sie selbst, oder Sie beauftragen ein Gärtnerunternehmen mit der Pflege.

Urnenbestattungen

Bei Urnenbestattungen können Sie zwischen einer Reihengrabstätte mit gemeinschaftlichem Stein (Stele) und einer Wahlgrabstätte aussuchen. Den Ort für ein Wahlgrab bestimmen Sie mit der Friedhofsverwaltung. Ein Reihengrab ist der Ort für die Urnenbeisetzung mit bestehendem gemeinschaftlichen Stein (Stelenfeld M des Friedhofs).

Familiengräber können bei Urnengräbern als Wahlgrabstätten in entsprechender Größe erworben werden, damit Familienangehörige nebeneinander beigesetzt werden können. Die zunächst nicht benötigten Grabstellen können Sie reservieren (Vorerwerb).

Eine Urne kann auch auf einer bestehenden Erdgrabstelle beigesetzt werden, für die Sie das Nutzungsrecht von noch mindestens 20 Jahren haben, bzw. die Sie auf die 20-jährige Ruhezeit der Urne verlängern können. Diese zeitliche Verlängerung ist nur bei Wahlgrabstellen möglich.

Bei den Urnen-Grabarten können Sie entscheiden, ob Sie ein Rasengrab mit oder ohne Namenplatte anlegen oder ob Sie Ihr Grab bepflanzen möchten. Ein Urnen-Rasengrab wird vom Friedhofsbediensteten gemäht und darf darum nicht bepflanzt oder mit Grabschmuck belegt werden. Ein bepflanztes Grab pflegen Sie selbst, oder Sie beauftragen ein Gärtnerunternehmen mit der Pflege.

Kosten

Der Träger des Friedhofes hat mit seiner Friedhofssatzung dafür Sorge zu tragen, das die Kostendeckung nur über Gebühren erhoben werden, die dann solidarisch von allen Benutzern in gleicher Weise getragen werden können.

Für die Ruhezeit erhalten Sie das Nutzungsrecht an Ihrer Grabstelle für die gesamte Dauer der Ruhezeit von 30 bzw. 20 Jahren. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann jederzeit verlängert werden. Die Kosten sind in der Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde festgelegt, die hier heruntergeladen oder im Kirchenbüro eingesehen werden können.