Herzlich Willkommen!

Kircheneintritt in die Ev. Kirche


So funktioniert es

Der Kircheneintritt beginnt mit einem Gespräch mit einem Pastor, bzw. einer Pastorin Ihrer Wahl.  Das Gespräch dient nicht der Gewissensprüfung, sondern eher Ihrer eigenen Information, dem Austausch und dem besseren Kennenlernen. Sie müssen sich darin auch nicht dafür rechtfertigen, dass Sie einmal aus der Kirche ausgetreten sind. 

Es ist ganz einfach: Vereinbaren Sie telefonisch etwa mit Ihrem Pastor/Ihrer Pastorin einen Gesprächstermin. Er/Sie wird Sie dann besuchen und Ihnen für alle Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Kircheneintritt. Sie sind dann Mitglied unserer Kirchengemeinde und gehören damit zur weltweiten Evangelischen Kirche

Was ist, wenn man vorher katholisch war, oder einer anderen Kirche angehörte?

Ein direkter Übertritt von einer Konfession in die andere ist nicht möglich: Wenn man Mitglied einer Kirche ist, muss man zuerst aus dieser austreten, bevor man in eine andere Kirche eintreten kann.

Und wenn es keine Taufe, oder keine Konfirmation gibt?

Die Taufe ist die unverzichtbare Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft. In den letzten Jahren ist es daher auch in unserer Kirchengemeinde vermehrt zur Taufe von Erwachsenen gekommen. In der Regel  erfolgt die Taufe nach einer Reihe von Einzelgesprächen mit der Pastorin, bzw. dem Pastor.
Ein ähnliches Verfahren gibt es, wenn erwachsene Menschen die Konfirmation nachholen wollen. 
Vereinbaren Sie telefonisch mit Pastor Gerundt einen Gesprächstermin.  Er wird Ihnen dann in einem Gespräch alle Möglichkeiten aufweisen.

Was bedeutet ein Kircheneintritt?

Sie haben das Recht auf kirchliche Amtshandlungen (Taufe, kirchl. Trauung, Beerdigung)

Sie können eine Patenschaft übernehmen.

Sie dürfen an Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen und haben damit die Möglichkeit, das Leben Ihrer Gemeinde aktiv zu gestalten

Sie haben die Möglichkeit eine Arbeitsstelle bei einem kirchlichen Träger anzutreten.

Sie werden kirchensteurpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen und unterstützen dadurch die Kirchengemeinde Grundhof und das kirchliche Leben vor Ort, sowie die überregionalen kirchlichen Angebote.

Sie werden automatisch Mitglied in der Gemeinde, in der Sie mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Sie können sich aber zu jeder Gemeinde Ihrer Wahl umgemeinden lassen.