Betreutes Wohnen für Haftentlassene

Das Diakonische Werk stellt zwei Übergangswohnungen zur Verfügung für Haftentlassene und für Personen, denen Untersuchungshaft droht oder die den Antrag auf Haftverkürzung stellen.

Es handelt sich bei den Wohnungen um Einzimmerwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Flensburg. Die Beratung beinhaltet unter anderem Hilfen bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, Beratung über Ansprüche gegenüber dem Sozial- bzw. Arbeitsamt, Beratung bei persönlichen Problemen, Hilfen bei der Haushaltsführung etc.. Die Teilnahme an den Beratungsgesprächen ist verpflichtend.

Interessenten, die eine Wohnung benötigen, weil sie Anträge auf Haftverkürzung oder Haftprüfung stellen wollen und Personen, die aus der Haft entlassen werden, wenden sich bitte direkt oder über ihren zuständigen Abteilungsleiter bzw. Bewährungshelfer an die Mitarbeiterin des Diakonischen Werkes. Bevor eine Aufnahme in die Übergangswohnungen erfolgen kann, finden Aufnahmegespräche statt. Interessenten, die in die Übergangswohnungen ziehen möchten, können auch in der JVA Neumünster, in der JVA Kiel und in der JA Schleswig besucht werden.

Die oben genannten Hilfen sind auch für Personen möglich, die eine eigene Wohnung haben bzw. suchen.

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.