Täter-Opfer-Ausgleich

Außergerichtlicher Tatausgleich und Konfliktschlichtung

Beschuldigte und Geschädigte erhalten die Gelegenheit, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat entstanden sind, in einem fairen Ausgleich gemeinsam beizulegen.

Neben der Aussprache, Klärung und ggf. Aussöhnung kann auch eine Wiedergutmachung (z. B. ein Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld) geregelt werden.

Wie läuft das?

Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht regen einen Täter-Opfer-Ausgleich an und geben dafür die Daten an die Vermittlungsstelle. Beschuldigte und Geschädigte können sich auch selbst oder über ihre Rechtsanwälte melden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Nach Einzelgesprächen mit den Beteiligten führt die Vermittlerin nach Möglichkeit ein gemeinsames Gespräch mit der Täterin / dem Täter und dem Opfer. Ziele sind, eine Konfliktlösung zu entwickeln, Wiedergutmachungsmöglichkeiten auszuhandeln und alle noch offenen Fragen zwischen den Beteiligten zu klären.

Die Vermittlerin fasst ggf. die Ergebnisse der Gespräche für die Staatsanwaltschaft oder das Gericht in einem schriftlichen Bericht zusammen.

Was bringt das?

Die Geschädigten können die Folgen der Tat verdeutlichen und auch ihre Gefühle wie Wut, Enttäuschung und Verletzung ausdrücken, unbürokratisch Wiedergutmachung erfahren und die Sache für sich abschließen.

Die Beschuldigten können die Hintergründe der Tat schildern, Verantwortung übernehmen, das Leid des Opfers anerkennen und Wiedergutmachung leisten und Versöhnung erleben.

Termine nach Vereinbarung.