Straffälligenhilfe und Integrationsbegleitung an den Standorten Flensburg und Schleswig

Beratungsangebot für Betroffene und Angehörige

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen und deren Angehörige, die sich in Haft befinden oder von dieser bedroht sind. Dabei zielt die Beratung auf eine Verbesserung der aktuellen Schwierigkeiten und der sozialen Situation ab. Sie soll helfen, Betroffene in ihrer gesellschaftlichen Wiedereingliederung zu unterstützen sowie Angehörigen Hilfestellung zu geben.
Durch eine (drohende) Inhaftierung geraten die Betroffenen und auch die Angehörigen in eine Situation, in der sich nur unter erschwerten Bedingungen Angelegenheiten klären lassen. Die Beratung soll hierin unterstützend wirken und Möglichkeiten aufzeigen. Das Beratungsangebot ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.
Zum 01.07.2022 ist in Schleswig-Holstein das Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz (ResOG SH) in Kraft getreten. Ziel des ResOG SH ist es, die Resozialisierung hafterfahrener Menschen zu fördern. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sollen dazu beitragen, Inhaftierung zu vermeiden oder auf das zwingend notwendige Maß zu verkürzen. (§§ 3,4 ResOG SH)

Demnach können Themen der Beratung unter anderem sein:

•    Aktive Unterstützung im Umgang mit Behörden, Arbeitgebern, Vermietern und ggf. Interessenvertretung und Begleitung bei Behördengängen
•    Vermittlung in andere Beratungsstellen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Schuldner-, Suchtberatung, Täter-Opfer-Ausgleich
•    Beratung und Vermittlung bei persönlichen Problemen und Schwierigkeiten, familienorientierte Beratung
•    Unterstützung hinsichtlich einer sinnerfüllten Freizeitgestaltung
•    Klärung der Möglichkeiten zur Haftvermeidung
•    Integrationsbegleitung bis zu sechs Monate nach der Haftentlassung, wenn Sie weder einen Bewährungshelfer noch eine Führungsaufsicht haben.

Integrationsbegleitung in der JVA Flensburg und der JA Schleswig

In der Haft ist es Betroffenen in der Regel nur unter erschwerten Bedingungen möglich, persönliche Angelegenheiten außerhalb der Haftanstalt zu regeln. So betrifft dies unter anderem Fragen zu:

•    Was passiert mit meiner Wohnung, Strom, Versicherungen?
•    Wie komme ich an meine Post?
•    Wer kümmert sich um mein Hab und Gut, meine Haustiere, etc.?
•    Wie komme ich an Geld, wie regle ich meine finanziellen Angelegenheiten?

Und vieles mehr…

Die Beratung in der JVA Flensburg und der Jugendanstalt Schleswig soll hierzu aufklären, die eigene Verantwortung und Fähigkeiten stützen, ggf. Hilfestellung leisten und bei Bedarf auch die jeweilen Interessen vertreten. Unser Angebot sieht dabei unter anderem folgende Möglichkeiten vor:

•    Einzelberatung von Untersuchungsgefangenen und, im Rahmen der Entlassungsvorbereitung, von Strafgefangenen in der JVA Flensburg und der Jugendanstalt Schleswig.
•    Unterstützung und Beratung im Umgang mit Behörden
•    Beschaffung notwendiger Papiere und Unterlagen
•    Stellen von Anträgen (insb. zur Wohnraumsicherung)
•    Beratung in Fragen der Arbeitsplatz und Wohnraumsuche
•    Ansprechpartner*in sein für persönliche Nöte, Anliegen
•    Kriseninterventionsgespräche und vieles mehr…

Darüber hinaus in der JVA Flensburg:

•    Vermittlung zur Anstaltsleitung
•    Vermittlung zur Gefängnisseelsorge
•    Vermittlung zur Drogen- und Suchtberatung
•    Vermittlung zur Suchtberatung

In der JA Schleswig erfolgt die Vermittlung zu den eben genannten Angeboten bereits während der Aufnahme über die entsprechende Abteilungsleitung.
Entlassungsvorbereitung gemäß dem ResOG SH findet in beiden Haftanstalten statt. Einen Zugang zur Integrationsbegleitung erhalten die Gefangenen entweder per Zuweisung durch die Abteilungsleiter oder mittels Antragstellung auf ein Gespräch mit der Integrationsbegleitung in Eigeninitiative. Das Angebot der Integrationsbegleitung ist freiwillig. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Klienten. Sie beginnt neun Monate vor und endet sechs Monate nach Haftentlassung. In dringenden Fällen kann die Begleitung auch verlängert werden. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Informationen zu Beschwerdemöglichkeiten
in der Integrationsbegleitung der Straffälligenhilfe


Informationen zum Datenschutz
in der Integrationsbegleitung der Straffälligenhilfe