Jugend Täter-Opfer-Ausgleich

Für Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 21 Jahre)

Der Begriff Täter-Opfer-Ausgleich ist im Jugendgerichtsgesetz (§§ 10, 15, 45, 47 JGG) und der Strafprozessordnung (§§ 153a, 155a StPO) vorgegeben. Einige Menschen sehen sich nicht als „Täter“ oder „Opfer“, bei manchen Taten ist die Zuordnung nicht so eindeutig. Wir sprechen von Beschuldigten und Geschädigten. Uns ist bewusst, dass auch diese Wortwahl nicht immer zufriedenstellend ist.

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Das ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte einer Straftat.
Außerhalb von Gericht und Staatsanwaltschaft können sie den Konflikt lösen.
Oft ist die Tat in einem Konflikt oder Streit passiert.
Manchmal ist erst durch die Tat ein Konflikt entstanden.
TOA geht in jeder Phase eines Strafverfahrens und für fast jedes Delikt.

Eine allparteiliche Vermittlerin / ein allparteilicher Vermittler unterstützt die Beteiligten.
Die Tat sowie deren Folgen können in einem geschützten Rahmen besprochen werden. Schäden und Verletzungen werden angesprochen und, soweit möglich, ausgeglichen. Ziel ist eine Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und Frieden bringt.

Während der TOA läuft, ruht das strafrechtliche Verfahren.
Die Ergebnisse des TOAs werden von der Justiz angemessen berücksichtigt.

Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Gespräche sind vertraulich.

Was bringt ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Du kannst mitbestimmen.

Beschuldigte und Geschädigte haben die Chance, sich aktiv an der Regelung der Folgen der Tat zu beteiligen.
Sie können ihre Ideen einbringen zu:
Konflikt lösen
Verantwortung übernehmen
Entschuldigung
Wiedergutmachung
Schadensersatz
Kontakt in Zukunft

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

1.    Die Fachstelle bekommt den Auftrag von der Staatsanwaltschaft oder dem  Gericht. Beschuldigte oder Geschädigte können sich auch selbst melden.

2.    Wir schreiben den Beteiligten Briefe und bieten ihnen einen TOA an.

3.    Es folgen getrennte Gespräche mit Beschuldigten und Geschädigten. Eltern und andere Vertrauenspersonen können einbezogen werden.  Hier können Fragen und Erwartungen besprochen werden.

4.    Wenn Beschuldigte und Geschädigte dazu bereit sind, findet ein gemeinsames Ausgleichsgespräch mit der Vermittlerin / dem Vermittler statt.

5.    Ein indirekter Ausgleich ohne persönliche Begegnung ist auch möglich.

6.    Die gemeinsamen Vereinbarungen können schriftlich festgehalten werden.

7.    Wir teilen der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs mit.