Aktueller Hinweis:
Sie erreichen uns zu den telefonischen Sprechzeiten am Montag und Mittwoch von 09.00 bis 11.00 Uhr.
Persönliche Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Vermittlung in gemeinnützige Arbeit
Im Rahmen der Straffälligenhilfe richtet sich das Angebot an Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und diese aufgrund von schwierigen Lebenssituationen z.B. durch Arbeitslosigkeit, durch Krankheit nicht zahlen können. Wer nicht zahlen kann, dem droht ersatzweise Haft. Alternativ kann die Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit gestatten.
Gemeinnützige Arbeit kann Haft mit ihren negativen Auswirkungen vermeiden. Gleichzeitig bietet sie die Chance, neue Erfahrungen zu sammeln und etwas für das Gemeinwesen zu tun. Für einige Menschen bedeutet es auch, einen neuen Schritt in eine berufliche Zukunft oder in eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Wir
- vermitteln in gemeinnützige Einrichtungen
- begleiten, unterstützen und
- kontrollieren den Verlauf der Arbeit
Wir
- informieren über zusätzliche Hilfsangebote,
um weitere Notlagen abzuwenden - vermitteln an andere Fachberatungsstellen
- beraten bei Ratenzahlungsvereinbarungen
Viele kirchliche und gemeinnützige Einrichtungen kooperieren mit uns, so dass wir eine Vielfalt an Arbeitsmöglichkeiten anbieten können. Das eröffnet die Chance, die Stärken des Einzelnen zu berücksichtigen und trägt zum Gelingen bei.
Die Vermittlungsstelle ist für Menschen, die im Landgerichtsbezirk Flensburg wohnen, zuständig.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 9.00 – 11.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unseren aktuellen Flyer finden Sie hier