Ev. Kita in Struxdorf

Groß werden mit Gott

Der Ev. Kindergarten Struxdorf besteht seit 1971. Sie finden uns im Ortskern von Struxdorf gegenüber der Kirche und dem Gemeindehaus.

Der Kindergarten zeichnet sich durch eine liebevolle und zugewandte Atmosphäre aus.

Das Außengelände bietet vielfältige Möglichkeiten zum Spielen und Bewegen.

Öffnungszeiten

Kernzeit von 7.30 bis 14.00 Uhr                        
Frühdienst von 7.00 bis 7.30 Uhr                        
verlängerte Öffnungszeit von 14 bis 16.00 Uhr

Beiträge

Die Eltern zahlen monatlich:

a) für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren
Vormittags- bzw. Teilzeitbetreuung (6,5 Std. – von 7.30 bis 14.00 Uhr)
240,00 Euro

b) für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren
Vormittags- bzw. Teilzeitbetreuung (6,5 Std. – von 7.30 bis 14.00 Uhr)
165,00 Euro

c) für den Frühdienst von 7.00 bis 7.30 Uhr (Frühdienst)
15,00 Euro

d) für die verlängerte Öffnungszeit (von 14.00 bis 16.00 Uhr)
60,00 Euro

e) für ein warmes Mittagessen
2,70 Euro
Die hier entstehenden Kosten werden zusätzlich zum monatlichen Elternbeitrag überwiesen. Besteht eine Einzugsermächtigung, wird die entsprechende Summe zum 15. des Monats mit abgebucht.

Die Essensbestellung erfolgt über eine Liste an der Pinnwand für die jeweilige Folgewoche. Bis Donnerstag kann bestellt werden, die Bestellung gilt verbindlich. Ende des Monats werden die Essenslisten dann in der Verwaltung ausgewertet. Von dort wird dann der jeweilige Monatsbeitrag eingezogen. Wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird der Betrag von den Eltern überwiesen.

f) Außerdem kann ein 4-er-Gutschein-Block für die Buchung von einzelnen Frühdiensten (7.00 - 7.30 Uhr) in der KiTa erworben werden (4 Gutscheine à 3,00)
12,00 Euro


Geht aus einer Familie ein zweites oder drittes Kind in die Kindertagesstätte, können Beitragsermäßigungen beantragt werden.

Ist die Belastung des Beitrages den Erziehungsberechtigten nicht zuzumuten, können sie gem. § 90 Abs. 3 KJHG und § 25 Abs. 3 Satz 2 KiTaG einen Antrag auf Ermäßigung des Beitrages an den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder das zuständige Sozialamt stellen.