Pröpstin und Propst

Pröpstinnen und Pröpste sind für die geistliche Leitung der Kirchenkreise zuständig. Im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg gibt es eine Pröpstin und einen Propsten: Rebecca Lenz und Helgo Jacobs.

Die Pröpstin und der Propst leiten und begleiten die Pastorinnen und Pastoren der jeweiligen Propstei und übernehmen darüber hinaus besondere Verantwortung für verschiedene Arbeitsbereiche im Kirchenkreis:

  • Pröpstin Rebecca Lenz leitet die Propstei Flensburg. Außerdem begleitet und führt sie die Leitungen des Diakonischen Werkes, des Kindertagesstättenwerkes, des Regionalzentrums sowie der Krankenhausseelsorge in Flensburg.
  • Propst Helgo Jacobs leitet die Propstei Angeln und Schleswig. Außerdem begleitet und führt er die Leitungen der Kirchenkreisverwaltung und der Krankenhausseelsorge in Schleswig. Zudem begleitet Propst Jacobs die Stabsstellen Prävention, Gesundheitsmanagement, Medien und Kommunikation, Digitalisierung sowie Personal- und Gemeindeentwicklung im Kirchenkreis.
  • Beide Pröpst*innen zusammen sind verantwortlich für die Stabsstelle Klimaschutzmanagement.

In der kirchlichen Verfassung werden die Aufgaben einer Pröpstin/eines Propstes wie folgt beschrieben:

(1) Die Pröpstinnen und Pröpste sind Pastorinnen und Pastoren, denen der leitende geistliche Dienst in ihrem Kirchenkreis übertragen ist.

(2) Die Pröpstinnen und Pröpste dienen in ihren Kirchenkreisen den Kirchengemeinden, Diensten und Werken sowie der Pastorenschaft und Mitarbeiterschaft durch Verkündigung, Seelsorge, Beratung und Visitation. Sie wirken bei der Wahl der Pastorinnen und Pastoren mit und führen sie ein. Sie üben die Aufsicht über die Pastorinnen und Pastoren aus.

(3) Der Dienst der Pröpstinnen und Pröpste ist mit einer pfarramtlichen Tätigkeit verbunden.

(4) Die Pröpstinnen und Pröpste können an Sitzungen aller kirchlichen Gremien in ihrem Kirchenkreis teilnehmen und sind auf ihren Wunsch zu hören. Die Pröpstinnen und Pröpste können die Einberufung von Sitzungen der Gremien der Kirchengemeinden des Kirchenkreises verlangen und in diesen Sitzungen den Vorsitz übernehmen.

(5) Die Pröpstinnen und Pröpste versammeln die Pastorenschaft sowie die Mitarbeiterschaft im Gebiet des Kirchenkreises zu theologischer Arbeit, zu Aussprachen über Fragen ihres Arbeitsgebietes und zu gegenseitiger Information. Sie sorgen dafür, dass die Pastorinnen und Pastoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Verpflichtung zur Fortbildung wahrnehmen.