Die Kirchenkreissynode
Die Synode eines Kirchenkreises ist das „Parlament der Kirche“. Hier versammeln sich unter der Leitung des gewählten Vorsitzenden die Synodalen aus den 66 Kirchengemeinden des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg, den Diensten und Werken, aus der Mitarbeiter- und aus der Pastorinnen- und Pastorenschaft.
Sie hat – genau wie ein Parlament in der Politik – das Budget-Recht, das heißt sie beschließt über den Haushaltsplan des Kirchenkreises. Weitere Aufgaben der Synode:
- Sie nimmt die Jahresrechnung ab, d.h. sie entlastet den Kirchenkreisvorstand
- Sie wählt die Pröpstinnen und Pröpste des Kirchenkreises
- Sie beschließt über Einrichtungen und Ordnungen des Kirchenkreises
- Sie beschließt über die Mittelverteilung an die Gemeinden
- Sie beschließt über Satzungen des Kirchenkreises.
Die Kirchenkreis-Synode kann darüber hinaus Anträge / Entschließungen bei der Nordkirchen-Synode, die das Gesetzgebungsorgan der Landeskirche ist, einreichen.
Die Synodalinnen und Synodalen sowie die stellvertretenden Synoden-Mitglieder werden bis auf neun berufene Synodale von den Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern der 66 Kirchengemeinden, die zum Kirchenkreis Schleswig-Flensburg gehören, gewählt. Sie zählt insgesamt 99 Synodalinnen und Synodale, wobei die Ehrenamtlichen die Mehrheit stellen müssen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- 54 ehrenamtliche Mitglieder der Kirchengemeinden
- 18 Pastorinnen und Pastoren
- 9 Personen der Dienste und Werke, davon höchstens 3 Hauptamtliche
- 9 Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterschaft
- 9 berufene Synodale
Termine der kommenden Synoden
Nächster Termin:
Die kommenden Termine folgen in Kürze ...
Weitere Informationen
Synodale Ausschüsse
Synodenprotokolle zum Download
Finanzausschuss der Kirchenkreissynode
Neu gewählte Synoden-Mitglieder 2017
Synoden-Thema "Armut und Gerechtigkeit"
Haushalt 2021 des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg