Archivgebührenordnung

Rechtsverordnung zur Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Landeskirchlichen Archivs (Archivgebührenordnung – ArchGebO) vom 17. Januar 2018

Aufgrund von § 13 Nummer 2 des Archivgesetzes vom 29. November 2017 (KABl. 2018, S. 3) verordnet die Erste Kirchenleitung:

§ 1 Gebühren

Für die Inanspruchnahme des Landeskirchlichen Archivs und die Benutzung von Archivgut sowie die Abgeltung des Rechts auf Wiedergabe von Archivgut werden nach Maßgabe der in § 12 Absatz 3 Archivgesetz vom 29. November 2017 (KABl. 2018, S. 3) in der jeweiligen Fassung genannten Tatbestände folgende Gebühren erhoben:

1.1
Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut sowie Find- und Hilfsmitteln, wenn dies für private oder gewerbliche Zwecke geschieht, pro Person bis zu ½ Tag (4 Stunden) 5,- Euro

1.2
Wie 1.1 bis zu einem Tag 10,- Euro

2
Inanspruchnahme des Archivs für schriftliche Auskünfte, wenn dies für private oder gewerbliche Zwecke geschieht Je angefangene ½ Stunde 25,- Euro

3
Anfertigung von Gutachten, Regesten, Übersetzungen und Abschriften Je angefangene ½ Stunde 25,- Euro

4
Recht der Wiedergabe von Archivgut Je Einheit 50,- Euro

5
Anfertigung von Reproduktionen:
5.1 Papierkopien A4  0,50 Euro
5.2 wie 5.1 A3  0,80 Euro 
5.3 Readerprinterkopien A4  1,- Euro 
5.4 wie 5.3 A3  1,50 Euro 
5.5 Digitalisate Je Einheit  1,- Euro

§ 2 Auslagen
Die bei der Benutzung des Landeskirchlichen Archivs und seiner Einrichtungen entstehenden Auslagen sind zu erstatten.

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
1. Die Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 20. November 2001 (GVOBl. 2002 S. 4),
2. die Gebührenordnung vom 5. September 1998 für die Benutzung kirchlichen Archivgutes in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (KABl S. 85) und
3. die Gebührenordnung für kirchliche Archive in der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 20. August 2002 (ABl. S. 65).

Schwerin, 17. Januar 2018
Der Vorsitzende der Ersten Kirchenleitung
Gerhard Ulrich
Landesbischof

Az.: G:LKND:76:1 – R Tr