Mirja Beck - Präventionsbeauftragte
Seit 2020 ist Mirja Beck als Präventionsbeauftragte beim Ev. Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg tätig. Die Diplom-Pädagogin kümmert sich ganz praktisch um die Prävention vor Ort.
Sie berät und begleitet Kirchengemeinden und Einrichtungen, bedarfsgerechte und individuelle Schutzkonzepte zu erstellen. Dabei nimmt sie gemeinsam mit den Einrichtungen viele unterschiedliche Faktoren in den Blick – vom Leitbild bis hin zur Selbstverpflichtung aller Mitarbeiter*innen, respektvoll und grenzachtend miteinander und insbesondere mit Kindern und Jugendlichen umzugehen.
Kitas, Konfirmandenarbeit oder Kindergruppen: Mirja Beck steht überall, wo Kinder und Jugendliche am kirchlichen Leben teilhaben, als Ansprechpartnerin zur Verfügung – um Bewusstsein zu schaffen, zu sensibilisieren, zu vermitteln und um Fortbildungen anzubieten.
Sie haben sexualisierte Gewalt erlebt oder davon erfahren?
Meldepflicht – Unsere Wege im Kirchenkreis
Die folgende Information gilt für alle Pastores sowie alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Wenn Sie Anzeichen sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich wahrnehmen, sind Sie laut Präventionsgesetz der Nordkirche (§ 6 Abs. 1 PrävG) verpflichtet, dieses dem Meldebeauftragten des Kirchenkreises zu melden.
Sie melden Ihnen zur Kenntnis gelangte Anhaltspunkte für Vorfälle sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich unverzüglich dem Meldebeauftragten des Kirchenkreises:
Lars Wulff ist per E-Mail Lars.wulff@kirche-slfl.de und telefonisch unter 04621 9630747 erreichbar.
Betroffene von sexualisierter Gewalt sind nicht zur Meldung verpflichtet.
Meldung
Eine Meldung umfasst alle, der meldenden Person zur Kenntnis gelangten Informationen, die einer fachlichen Einschätzung des Sachverhaltes dienen.
Meldeverfahren im Kirchenkreis
Der Meldebeauftragte dokumentiert die Inhalte, informiert Sie über das weitere Verfahren sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Der Meldebeauftragte leitet die Informationen an den jeweils zuständigen kirchlichen Träger und an die Verfahrensleitung (pröpstliche Person) weiter.
Die kirchlichen Träger sind verpflichtet, solche Meldungen zu bearbeiten und notwendige Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen und zur Verhinderung weiterer Vorfälle zu veranlassen.
Nach fachlicher Überprüfung des gemeldeten Sachverhaltes beruft die Verfahrensleitung den Beratungsstab auf Kirchenkreisebene ein oder leitet alternative Interventionen in die Wege.
Weitere Informationen:
UNA
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche
Telefon: 0800/ 022 00 99 (anonym und kostenfrei)
Mo. 9.00 -11.00 Uhr & Mi. 15.00 - 17.00 Uhr
E-Mail: una@wendepunkt-ev.de
Internet: www.wendepunkt-ev.de/una
Stabsstelle Prävention - Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt
Holstenkamp 1
22525 Hamburg
Telefon: + 49 40 4321-6769-0
E-Mail: info@praevention.nordkirche.de
Internet: www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de