„Erzähl doch mal – oder: Wie spreche ich mit Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt betroffen sein könnten

28.08.2026

Rund 60 Personen haben die Fortbildung besucht, zu der die Präventionsbeauftragte Gundula Deicke vom Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg inhaltsgleich an zwei Tagen eingeladen hatte. Der Titel „Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Als Referentin war die Expertin Prof. Dr. Simone Pülschen zu Gast. Sie lehrt und forscht zu diesem Thema an der Uni Flensburg.

Prävention sexueller Gewalt: Viele Berufsgruppen ziehen an einem Strang

Der Fortbildungstag am Dienstag, 25.8.2026 war speziell für Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit im Kirchenkreis konzipiert; am Donnerstag, 20.8.2026 lauschten, diskutierten und übten verschiedene Berufsgruppen gemeinsam: Pastor:innen aus Kirchengemeinden, Mitarbeiter:innen der Beratungsstellen im Diakonischen Werk, Lehrer:innen, ein Schulrat, Kolleg:innen der ambulanten Familienhilfe und aus einer Wohngruppe sowie Mitarbeiter:innen des sozialen Dienstes. Gundula Deicke sagt: „Ich freue mich, dass sich so viele Berufsgruppen gemeinsam dafür einsetzen, sexueller Gewalt entgegenzutreten und Kinder und Jugendliche besser zu schützen.“

Sprechen statt schweigen: Daten, Zahlen und Fakten

Im ersten Fortbildungsteil am 20.8. ging es um Forschungsergebnisse, Strukturen und Rahmenbedingungen. So berichtete Prof. Simone Pülschen beispielsweise, dass Kinder es sehr häufig lange herauszögern, bevor sie anfangen zu erzählen. 50- 75% der Erwachsenen, die in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt hatten, schwiegen in ihrer Kindheit darüber. Der häufigste Grund sei, dass eine geeignete Ansprechperson fehlte.

Wenn Kinder darüber sprechen, dann am ehesten mit einem Elternteil; Jugendliche hingegen vertrauen sich am häufigsten Freund:innen an. Ein ganz wichtiger Punkt sei ein Schutzkonzept, so Pülschen. An Schulen mit Schutzkonzepten suchen mehr Schüler:innen das Gespräch als an Schulen ohne Schutzkonzept. Von Bedeutung seien weiterhin ein gutes Klassenklima, eine gute Schüler:in - Lehrer:in-Beziehung und die steigende Anzahl von Ansprechpartner:innen. Diese Ergebnisse aus Schulen lassen sich auch auf andere Institutionen und Angebote übertragen, zum Beispiel in kirchliche und diakonische Zusammenhänge. Auch hier ist die Prävention ein wichtiger Teil der Schutzkonzeptentwicklung.

Der Tücke der Suggestivfragen

Bevor Pülschen auf die konkrete Gesprächsführung einging, lud sie die Teilnehmer:innen ein, ihre Haltung zu reflektieren und immer genau zu überlegen, welche Fragen hilfreich für ein Gespräch sind. Sie sagte: „Ich kann mit Fragen maximal manipulieren. Fragen suggestionsfrei zu stellen, braucht immer wieder Training.“

Hinweise auf mögliche Gewalterfahrung

Wenn Kinder plötzlich ihr Verhalten ändern, sich zurückziehen, ihre Körperhygiene vernachlässigen oder etwas nicht mehr tun wollen, was sie immer gerne getan haben, kann dies ein Hinweis auf eine Gewalterfahrung sein. Ihre Empfehlung an die Erwachsenen: „Sprechen Sie das Kind gezielt an und fragen sie einfach mal, wie es ihm eigentlich geht.“

Gesprächsführung: Erzähl doch mal ….

Beim Gespräch im Verdachtsfall solle die erwachsene Person im ersten Schritt den Gesprächsanlass benennen, eigene Beobachtungen formulieren und Interesse und Fürsorge vermitteln. Im zweiten Schritt würden ergebnisoffene Fragen und Erzählaufforderungen helfen, dass ein Kind selbständig erzählen kann. Fragen mit Antwortvorgaben seien dagegen zu vermeiden, so Pülschen, weil sie die Gefahr falscher Angaben deutlich erhöhten und weniger ausführliche Auskünfte lieferten. Und auch warum-Fragen würden in der Regel nicht weiterführen. Es gehe immer um die Aufforderung „Erzähl doch mal“. Das Gehörte könne dann über so genannte W-Fragen (Wer / wo / wann / wie / was) in kindgerechter Sprache vertieft werden. Auch aktives Zuhören habe eine hohe Bedeutung und Geduld ebenfalls, führte Pülschen aus.

Kopfkino ausschalten

Sie warnte davor, Gehörtes zu interpretieren und empfahl, eher noch einmal nachzufragen. Pülschen sagte: „Wenn ein Kind sagt ‚der hat mich angefasst‘, müsse die Aufforderung immer lauten ‚erzähl mir mehr davon‘ statt das eigene Kopfkino zu starten.“

Kirchliche Mitarbeiter:innen haben Meldepflicht

Während der Fortbildung wies Gundula Deicke als Präventionsbeauftragte darauf hin, dass kirchliche Mitarbeiter:innen verpflichtet sind zu melden, wenn sie in ihrem Umfeld von sexualisierter Gewalt erfahren. Wer nicht sicher ist, wie Ereignisse oder Erzählungen einzuordnen sind, habe die Pflicht, sich beraten zu lassen. Ansprechpartner:innen sind der Meldebeauftragte Lars Wulff oder Gundula Deicke als Präventionsbeauftragte oder die Beratungsstelle UNA der Nordkirche, wenn die Erstberatung anonym sein soll.