Mirjam Roth geht zur Kirchenwahl (Foto: Ahrens)

Evangelische Kirchenmitglieder wählen die ehrenamtlichen Leitungsgremien

20.11.2022

"Klar gehe ich am Sonntag zur Wahl, schließlich bestimmen die Kirchengemeinderäte maßgeblich das kirchliche Leben vor Ort," sagt Mirjam Roth. "Und das will ich als Wählerin mitbestimmen. Das ist gelebte Demokratie." Mirjam Roth ist eine von rund 130.000 evangelischen Kirchenmitgliedern im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg, die am 1. Advent (27. November 2022) in ihrer Kirchengemeinde zur Kirchenwahl aufgerufen sind. Das Besondere bei Kirchenwahlen: Schon Jugendliche ab 14 Jahren sind wahlberechtigt.

Turnusmäßig werden die Kirchengemeinderäte in der gesamten Nordkirche alle sechs Jahre gewählt. Die Wahl am 1. Advent findet – bis auf wenige Ausnahmen – in allen Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein, in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern statt. In Schleswig-Flensburg sind 46 von 48 Kirchengemeinden dabei. Lediglich in Sieverstedt und in St. Marien in Flensburg ist die Wahl verschoben, weil noch weitere Kandidat*innen zu finden sind.

Mit ihrer Wahl in den 46 Kirchengemeinden bestimmen die Wähler*innen, wer künftig die kirchlichen Geschicke vor Ort leitet und begleitet. Circa 450 ehrenamtliche Kandidat*innen stehen im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg zur Wahl. Die 396 gewählten Kandidat*innen werden nach der Wahl innerhalb von zwei Monaten in ihrem Amt begrüßt und führen dann für sechs Jahre die Geschäfte der Kirchengemeinde.

Propst Helgo Jacobs sagt: „Mit ihrem Engagement prägen die Kirchengemeinderäte das gesellschaftliche Miteinander in unseren Dörfern und Städten vor Ort. Als Kirche sind wir eine der größten Organisationen, die ehrenamtlich geleitet sind. Danke an jeden und jede Einzelne, die sich zur Wahl stellt und mitgestaltet.“

Die 130.000 Wähler*innen haben ihre Wahlbenachrichtigungen bereits im Oktober per Post nach Hause bekommen. Darin finden sie detaillierte Informationen zum Ablauf am Wahltag wie z.B. den Standort des Wahlraums. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet oder trotz seiner Kirchenmitgliedschaft keine erhalten hat, kann am 27. November 2022 trotzdem zur Wahl gehen. Wichtig ist, in der Kirchengemeinde vor Ort einen gültigen Personalausweis vorzulegen. In großen Kirchengemeinden wird es mehrere Wahlbezirke geben. Individuelle Informationen zur Kirchenwahl haben die Gemeinden auf Ihrer Internetseite und im Gemeindebrief zusammengestellt.

Auch Bischof Gothart Magaard ruft auf zu wählen. Er sagt: „Kirche ist weit mehr als die Gebäude, und weit mehr als der sonntägliche Gottesdienst: nämlich Kitas, Pfadfinderarbeit, Chöre und Kirchenmusik, Tafeln und noch viel mehr - sowie persönliche Gespräche, Seelsorge, Begleitung in guten und in schweren Lebenslagen. Zur Kirche gehören auch Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen. Die Aufgaben der Kirche sind so vielfältig und vielseitig wie unsere Gesellschaft. All das braucht Menschen, die die Kirche gestalten, Ziele entwickeln und mitwirken – Menschen wie Sie, indem Sie am 1. Advent zur Wahl gehen und ihre Stimme für den Kirchengemeinderat Ihrer Kirchengemeinde abgeben.“


Mitmachen, Mitfeiern, Miterleben: Das alles fällt nicht vom Himmel. Ehrenamtliche machen es möglich.

Gib' ihnen deine Stimme am 1. Advent in deiner Kirchengemeinde!

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