Kirche Esgrus

Watt mut dat mut: Auch für Kirchengemeinden steht Grundsteuerreform an

23.07.2022

Umsatzsteuer, kaufmännische Buchführung oder Grundsteuerreform: Immer wieder müssen sich Kirchengemeinden um Aufgaben kümmern, die sie sich selbst nicht ausgesucht haben und die nichts mit der eigentlichen kirchlichen Kernaufgabe zu tun haben. Gründe dafür sind meist neue gesetzliche Rahmenbedingungen oder Verordnungen.

Die neueste Aufgabe: Als Grundbesitzer müssen Kirchengemeinden all ihren Grundbesitz von der Kirche über das Gemeindehaus oder Pastorat bis hin zum Acker oder Wald beim Finanzamt melden.

Dazu flattert ihnen in den nächsten Wochen Post der Schleswig-Holsteinischen Finanzverwaltung auf den Tisch. Darin werden die Kirchengemeinden– genau wie alle Privatpersonen und Firmen auch – aufgefordert, sich zwischen dem 1.7. und dem 1.10. 2022 beim Finanzamt auf elektronischem Wege zu erklären, was Grundbesitz, Erträge und Immobilien angeht.

Die Leiterin der Bauabteilung in der Kirchenkreisverwaltung, Sylvia Schönrock, sagt: „Die schlechte Nachricht, dass Zusatzarbeit droht, ist mit einer Guten verbunden: Wir als Liegenschaftsabteilung helfen den Kirchengemeinden, die Erklärung abzugeben oder übernehmen das für sie. Allerdings sind wir auf Unterstützung angewiesen, was die Daten angeht, denn nicht alle Informationen der Finanzämter landen automatisch bei uns in der Verwaltung. Also: Wer jetzt anfängt zu sammeln und der Kirchenkreisverwaltung Informationen zu den Grundstücken und das Aufforderungsschreiben weitergibt, ist auch früh damit durch.“

Ansprechpartnerin in der Abteilung für Liegenschaften ist Inga Dörband. Sie ist erreichbar unter Tel 04621 9630 456 oder doerband.verwaltung@kirche-slfl.de